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Klinikum Südstadt Rostock: Begleitperson bei Geburt jetzt doch möglich

Pressemitteilung vom 18.03.2020 - Umwelt und Gesellschaft

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LaGuS) hat nun festgelegt, dass zu einer Geburt in einer Klinik eine Begleitperson zulässig ist. Diese Vorgaben setzt das Klinikum Südstadt Rostock seit gestern (17. März 2020) um.

Folgende Bedingungen sind durch die Begleitperson bei einer Geburt einzuhalten:

  • Die Person darf keine Atemwegsinfektion haben.
  • Die Person darf keine Kontaktperson zum Corona-Virus sein.
  • Die Person darf kein/e Reiserückkehrer/in aus einem Risikogebiet sein.
  • Darüber hinaus müssen die Hände desinfiziert werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Das allgemeine Besuchsverbot für das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich der Entbindungsstationen und der präpartalen Station bleibt bestehen mit Ausnahmen des Hospizes, der Palliativstation und der Neonatologie.