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Neue Bewohnerparkausweise rechtzeitig beantragen

Pressemitteilung vom 13.05.2020 - Wirtschaft und Verkehr

Aufgrund der Pandemie-Lage und des damit verbundenen großen Bearbeitungsrückstaus werden bis einschließlich 30. Juni 2020 bei der unteren Verkehrsbehörde keine Sprechzeiten im Zusammenhang mit Bewohnerparkausweisen angeboten. Darauf weist das Amt für Verkehrsanlagen hin. 

Die Antragstellung ist jedoch weiterhin auf dem Postweg oder per E-Mail möglich. Eine persönliche Vorsprache kann ausschließlich nach Terminvereinbarung erfolgen. Darüber hinaus kann der Service der Ortsämter genutzt werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Übergangsregelung zur verlängerten Gültigkeit von Bewohnerparkausweisen seit dem 30. April 2020 nicht mehr in Kraft ist. 

Anträge sind rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Bewohnerparkausweises zu stellen. Bei Vorlage der vollständigen Unterlagen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit zwei Wochen, kann im Einzelfall jedoch auch variieren. 

Dies gilt über den 30. Juni 2020 hinaus auch bei persönlicher Vorsprache. Aus organisatorischen Gründen ist die direkte Bearbeitung im Rahmen der Sprechzeiten nicht mehr möglich und kann daher künftig nicht mehr angeboten werden. Dafür wird um Verständnis gebeten.