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3. Migrantenwahl am 30. September erstmals ausschließlich als Briefwahl

Pressemitteilung vom 11.09.2020

Rund 12.000 Rostockerinnen und Rostocker erhalten Briefwahlunterlagen - Eingebürgerte, Doppelstaatler und Spätaussiedler müssen sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen

Am Mittwoch, 30. September 2020, wird der 3. Migrantenrat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewählt. Darüber informiert der Wahlleiter Hans-Joachim Engster. Zum ersten Mal erfolgt die Wahl ausschließlich per Brief. Mehr als 12.000 Rostockerinnen und Rostocker erhalten bis zum 13. September 2020 die notwendigen Unterlagen automatisch per Post.

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mehr als drei Monaten ununterbrochen mit Hauptwohnung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Besonders hingewiesen wird darauf, dass auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetz, Eingebürgerte sowie deutsche Staatsangehörige, die daneben mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen auf Antrag wahlberechtigt sind. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist bis spätestens am Freitag, 18. September 2020, 12 Uhr, schriftlich einzureichen bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Der Wahlleiter, Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle, Industriestraße 8, 2. OG rechts, 18069 Rostock zu stellen. Antragsformulare liegen in den Ortsämtern, beim Migrantenrat und im Migrationsamt aus und sind auch im Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen abrufbar. Die notwendigen Dokumente – Pass, Einbürgerungsurkunde oder Aufnahmebescheid – sind vorzulegen oder in Kopie beizulegen. Die Unterlagen können auch per E-Mail an Briefwahl@rostock.de versandt werden.

Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle ist am

Montag, 14.September 2020, von 9 bis 12 Uhr,
Dienstag, 15. September 2020, von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr,
Donnerstag, 17. September 2020, von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr sowie am
Freitag, 18. September 2020, von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

Bei Fragen helfen die Beschäftigten der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle unter Tel. 0381 381-1820.

Nur die im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können wählen. Nehmen sie ihr Wahlrecht wahr, haben sie drei Stimmen. Diese drei Stimmen können einer Bewerberin oder einem Bewerber oder verschiedenen Bewerberinnen oder Bewerbern desselben Wahlvorschlags oder verschiedenen Bewerberinnen oder Bewerbern unterschiedlicher Wahlvorschläge gegeben werden. Bei der Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig.

Die Stimmabgabe muss persönlich und unbeobachtet erfolgen. Anschließend wird der Stimmzettel in den beigefügten Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen. Dieser wird zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag gelegt und ebenso verschlossen. Der Wahlbriefumschlag kann im Anschluss kostenfrei per Post versandt oder direkt an der aufgedruckten Adresse bzw. jeder Dienststelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgegeben werden. Die bis zum Wahltag, 12 Uhr, eingegangenen Wahlbriefe werden bei der Ergebnisfeststellung berücksichtigt

Insgesamt stehen 13 Kandidierende auf drei Listen sowie vier Einzelbewerber zur Wahl.

Zur Auszählung und Feststellung des vorläufigen Ergebnisses tritt der Briefwahlvorstand am Mittwoch, 30. September 2020, um 12 Uhr in der Industriestr. 8, 2. OG rechts, 18069 Rostock, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. Der Zugang ist barrierefrei.