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Sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger für den Vorstand der Rostocker Heimstiftung gesucht

Meldung vom 19.01.2021

Die Rostocker Heimstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Förderung von Einrichtungen, die der Aufnahme heimbedürftiger Personen dienen, sowie weiterer Angebote, die der Pflege hilfebedürftiger Personen dienen.

Für die Vorstandsneuwahlen am 26.04.2021 werden gemäß der Satzung der Rostocker Heimstiftung vier sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger des öffentlichen Lebens als Mitglied des Vorstandes gesucht. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre. 

Als Vostandsmitglied erwartet Sie eine herausfordernde und sinngebende Aufgabenstellung von hoher gesellschaftlicher Relevanz im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements die Möglichkeit der gleichberechtigten Mitwirkung und Mitentscheidung bei allen anfallenden Vorstandsaufgaben in einem heterogen zusammengesetzten Vorstandsgremium. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben als Vorstandsmitglied haben, können sich schriftlich bis zum 15.02.2021 an die Rostocker Heimstiftung wenden.