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Impfstützpunkt Rostock ab September im EKZ Warnowpark

Pressemitteilung vom 30.08.2021 - Rathaus / Umwelt und Gesellschaft

Das Rostocker Impfzentrum zieht um. Ab Mittwoch, 1. September 2021, befindet sich die in Regie der Stadtverwaltung dann als Impfstützpunkt betriebene Einrichtung im Einkaufszentrum Warnowpark in der Rigaer Straße 5 in Lütten Klein in einem Ladengeschäft im Obergeschoss der Passage.  Termine für Impfungen können über die zentrale Landeshotline unter Tel. 0385 2027-1115 oder im Internet unter der Adresse https://www.corona-impftermin-mv.de vereinbart werden.

Der Impfstützpunkt ist verkehrsgünstig mit der S-Bahn (S Lütten Klein), mit den Straßenbahnlinien 1 und 5 (Haltestelle Lütten Klein-Zentrum) und den Buslinien 31, 35, 38, 39, X41, 45, 119, 122 (Haltestelle S Lütten Klein) erreichbar. Parkmöglichkeiten sind im Einkaufszentrum vorhanden.

Das Impfzentrum in der HanseMesse Rostock war am 15. Dezember 2020 startklar und nahm mit Lieferung der ersten Impfdosen am 27. Dezember 2020 seinen Dienst auf. Seither erfolgten hier über 115.000 Impfungen. Das Impfzentrum ist außerdem Ausgangsbasis für die mobilen Impfteams, die bisher fast 30.000 Impfungen durchführten. Insgesamt etwa 375 Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachkräfte – auch aus dem Klinikum Südstadt, Sanitäterinnen und Sanitäter der Johanniter Unfallhilfe, Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben hier zeitweise für das Funktionieren der mit insgesamt 16 Impfboxen ausgestatteten Einrichtung gesorgt. Auch das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der inRostock GmbH war dabei unverzichtbar.

Da Impfungen gegen COVID-19-Erkrankungen mittlerweile auch durch Haus- und Betriebsärzte erfolgen, hat sich der Bedarf an stationären Impfungen zwischenzeitlich verschoben. In dem neuen Impfstützpunkt stehen nun vier Impfboxen zur Verfügung. Darüber hinaus werden mobile Impfaktionen ohne Voranmeldung in zahlreichen Rostocker Stadtteilen und bei besonderen Veranstaltungen organisiert.

Voraussetzung für eine Impfung gegen COVID-19 ist, dass man gesund ist und in den vergangenen 14 Tagen keine andere Impfung erhalten hat. Eine nachgewiesene Corona-Infektion (Erkrankung, positiver PCR- Befund) muss mindestens vier Wochen zurückliegen. In diesem Fall und auch bei nachgewiesenen Antikörpern gegen SARS-CoV2 ist dann auch nur eine Impfung notwendig, um den vollständigen Impfschutz zu erlangen. Bei Impfungen von 12- bis Unter-16-Jährigen ist die Begleitung einer oder eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Weitere Informationen:
www.rostock.de/pandemie