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Rund 120 Millionen Euro in drei Jahren - Investitionsprogramm für zukunftsfähige Anlagen und Netze

Meldung vom 02.12.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Sinkende Gebühren im Trinkwasser und steigende Gebühren für Abwasser führen insgesamt zu geringfügig höheren Jahreskosten im Verbandsgebiet des WWAV

Am 1. Dezember informierten der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) sowie die Nordwasser auf der gemeinsamen Jahrespressekonferenz über das umfängliche Investitionsprogramm sowie über die tags zuvor gefassten Beschlüsse der Verbandsversammlung des WWAV zu den Gebühren der kommenden drei Jahre.

Investitionsprogramm für zukunftsfähige Anlagen und Netze

Ulf Altmann, Geschäftsführer der Nordwasser, stellte das anspruchsvolle Investitionsprogramm mit jährlichen Investitionssummen zwischen 39 und 41 Millionen Euro für die kommenden drei Jahre vor. Demnach werden in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie in 28 Gemeinden der Region im kommenden Jahr rund 39,3 Millionen Euro in die Erweiterung und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Netze eingesetzt. Davon fließen mit rund 28 Millionen Euro gut 70 Prozent in leitungsgebundene Maßnahmen. Diese sind zu einem Großteil an den gemeindlichen Straßenbau gekoppelt und erfolgen in enger Abstimmung mit Stadt und Gemeinden. Beispielhaft zu nennen ist hier die Fortführung des Großprojektes Satower Straße. Der Schwerpunkt bei den Investitionen in 2022 liegt wie in den vergangenen Jahren neben der Erneuerung von Trink- und Abwasserleitungen auf der Anpassung des Entwässerungssystems an die veränderten klimatischen Bedingungen. Hierzu zählen umfängliche Maßnahmen in der Fritz-Reuter-Straße sowie in der Slüterstraße in Rostock. Größere Maßnahmen, die im Rostocker Umland umgesetzt werden, sind die Modernisierung und Kapazitätserweiterung des Wasserwerkes Fienstorf sowie der Bau eines zusätzlichen Trinkwasserspeichers und einer Druckstation in der Gemeinde Tessin.

Grundlage des vorgestellten Investitionsprogramms ist das aktuelle Ver- und Entsorgungskonzept zur Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Netze im Gebiet des WWAV bis zum Jahr 2040 (kurz: "VEK 2040"). Dieser Leitfaden stellt sicher, dass die geplanten Investitionen mit den langfristigen Zielen und zukünftigen Herausforderungen der Wasserwirtschaft einhergehen. "Wir wissen genau, für welchen Bedarf und mit welchen systemischen Anforderungen wir die Anlagen und Netze weiterentwickeln müssen, um die Ver- und Entsorgungssicherheit für die nächsten Jahrzehnte zu sichern", so Ulf Altmann. Die Umsetzung des VEK 2040 wurde bereits Ende 2020 von allen Gremien des WWAV beschlossen.

Gebührenanpassungen für den Zeitraum 2022 bis 2024

Da zum 31.12.2021 die Kalkulationszeiträume sämtlicher Gebühren auslaufen, wurden neue Kalkulationen notwendig, die nun für 3 Jahre, vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024, gelten.
Der hohe Trinkwasserverbrauch des letzten Planungszeitraumes wirkt sich positiv auf die Trinkwassergebühren aus, so dass der Mehrverkauf der letzten Jahre eine Senkung der Mengengebühr um 5 Cent pro Kubikmeter ermöglicht. Die Grundgebühr bleibt weiterhin stabil.

Im Abwasserbereich führen die umfangreichen Investitionen zu Anpassungen bei den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Die Schmutzwassermengengebühr steigt geringfügig von derzeit 2,54 Euro pro Kubikmeter um 8 Cent auf 2,62 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebühren bleiben unverändert. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich um 17 Cent pro Quadratmeter auf 79 Cent pro Quadratmeter. Bei den Gebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ergeben sich folgende Entwicklungen: die Gebühr für die Entsorgung des Abwasser-/Schlammgemisches aus Kleinkläranlagen sinkt leicht von derzeit 32,77 Euro pro Kubikmeter auf 31,96 Euro pro Kubikmeter Schlamm-/Abwassergemisch. Für ein Prozent der Kunden des WWAV, die das Abwasser über eine abflusslose Grube entsorgen, steigt der Gebührensatz von derzeit 9,19 Euro pro Kubikmeter auf 10,78 Euro pro Kubikmeter. Einmalige Anschlussbeiträge werden durch den WWAV nicht erhoben.

Mit Blick auf die Jahreskosten über alle Gebühren ergibt sich für die im Verbandsgebiet typischen Privathaushalte je nach Wohnen im Ein- oder Mehrparteienhaus eine Erhöhung zwischen 1,5 und 2,5 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Gebühren. Für einen 4-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus wären dies im Schnitt 21 Euro pro Jahr.

Katja Gödke, Geschäftsführerin des WWAV, ist zufrieden mit dem Verbandsbeschluss und betont die verhältnismäßig lange Gebührenperiode: "Der Beschluss ermöglicht uns, die notwendigen Investitionen in die Ver- und Entsorgung mit moderaten Gebührenerhöhungen umsetzen. Und dies tun wir mit hoher Planungssicherheit für unsere Kunden, denn die neuen Gebührensätze sind für ganze drei Jahre stabil."