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OB-Stichwahl: Briefwahlunterlagen jetzt abschicken

Pressemitteilung vom 21.11.2022

Bitte melden, wenn am Mittwoch noch keine Briefwahlunterlagen vorliegen


Wer die Stimme zur Stichwahl der neuen Oberbürgermeisterin oder des neuen Oberbürgermeisters per Briefwahl abgeben möchte, sollte damit nicht mehr lange warten. Wahlbriefe müssen spätestens am Tag der Stichwahl (also am Sonntag, 27. November 2022) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Auch ein Einwurf in die dortigen Hausbriefkästen ist möglich. Wahlbriefe, die mit der Post geschickt werden, müssen vor der Leerung am Freitag, 25. November 2022, in den Briefkästen der Deutschen Post AG sein, damit sie noch pünktlich ankommen, denn später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Alle Wählerinnen und Wähler, die für die Wahl am 13. November 2022 Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl zugeschickt. Es ist kein erneuter Antrag nötig. Die Unterlagen sollten bereits zugestellt sein bzw. bis 22. November bei Ihnen eingehen. Alle, die die Unterlagen nicht bis Mittwoch, 23. November 2022 erhalten, werden gebeten, sich unbedingt mit der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in Verbindung zu setzen (Tel. 0381 381-1820 bzw. 381-1821). Wahlberechtigte Personen, die glaubhaft versichern, dass ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl (26. November 2022) um 12.00 Uhr neue Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erhalten. Danach ist dies leider nicht mehr möglich. Die Wahlberechtigten können dann leider auch nicht am 27. November 2022 im Wahllokal wählen, weil Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden und sie im Wählerverzeichnis gesperrt sind.

Alle Wahlberechtigten können Briefwahlunterlagen für die Stichwahl noch bis zum 25. November 2022 beantragen. Dies kann im Internet, per E-Mail, postalisch bzw. schriftlich erfolgen oder auch direkt in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle. Sie befindet sich in der Industriestraße 8 in Schmarl (2. Etage rechts) und ist mit der Buslinie 38 bis zur Haltestelle „Siemens" (nicht „Industriestraße") erreichbar und hat folgende Öffnungszeiten:

Montag, 21. November 2022, von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 22. November 2022, von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 23. November 2022, von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 24. November 2022, von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 25. November 2022, von 8.30 bis 12.00 Uhr

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung auch am 26. November 2022 und am Tag der Stichwahl bis 15.00 Uhr möglich. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung wird gebeten, sich direkt mit der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in Verbindung zu setzen.

Die Teilnahme an der Stichwahl ist auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal möglich. Dazu bringen die Wählerinnen und Wähler bitte ihren Personalausweis mit und gehen in ihr Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Sollten Ihnen Ihr Wahllokal nicht bekannt sein, informieren Sie sich bitte rechtzeitig in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle.

Bei einer Stichwahl müssen die Wahlrechtsvoraussetzungen nicht nur am Wahltag, sondern auch am Tag der Stichwahl vorliegen. Bei einer Stichwahl ist somit nur wahlberechtigt, wer am Wahltag und am Stichwahltag die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt. Wer in der Zwischenzeit 16 Jahre geworden ist, ist daher leider auch für die Stichwahl nicht wahlberechtigt.