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Senator Holger Matthäus zur Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2019

Pressemitteilung vom 25.10.2018 - Umwelt und Gesellschaft

Vorbehaltlich des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft im November 2018 informiert Rostocks Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus bereits jetzt über die Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2019.

Im Jahr 2019 werden sich die Straßenreinigungsgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock geringfügig erhöhen. Grund für diese Erhöhung ist vor allem eine Steigerung der Löhne bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Stadtentsorgung Rostock sowie eine höherer Dieselpreis. Für rund 95 Prozent aller Gebührenpflichtigen wird die Gebührenerhöhung um sechs Prozent ausfallen. Das bedeutet für eine Familie einer Mietwohnung im Nordwesten oder Nordosten Rostocks eine Steigerung um durchschnittlich einen Euro pro Jahr. Für einen Besitzer eines Einfamilienhauses mit 600 Quadratmeter Grundstück beträgt die Steigerung in einer Straße der Reinigungsklasse 6 rund 15 Euro und in einer Straße der Reinigungsklasse 7 rund neun Euro pro Jahr.    

Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung der Straßen, sowie die Schneeräum- und Streupflicht. Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock nachzulesen.

Die 13. Änderungssatzung  zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.