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Neue Struktur im Finanzbereich der Stadtverwaltung

Pressemitteilung vom 30.10.2018 - Rathaus

Die Finanzverwaltung innerhalb der Rostocker Stadtverwaltung wird neu strukturiert. Am 1. November 2018 werden die im bisherigen Finanzverwaltungsamt vereinten Aufgaben auf zwei Ämter aufgeteilt.

Im künftigen Kämmereiamt geht es vor allem um die Steuerung der städtischen Finanzen. Dazu wird es eine Abteilung Haushalts- und Rechnungswesen mit den Sachgebieten Haushalt, Vermögensverwaltung & Finanzmanagement sowie eigene Steuerpflichten geben. Außerdem sind dem Kämmereiamt mit der internen Ordnungsnummer 20 die beiden Sachgebiete Grundsatz, Haushalt & Verwaltung sowie Finanzcontrolling zugeordnet. Das Amt, das von Corina Kamke geleitet wird, ist unter Tel. 0381 381-2005 und der E-Mail-Adresse finanzen@rostock.de zu erreichen.

Das künftige Finanzverwaltungsamt mit der internen Ordnungsnummer 22 besteht aus den beiden Abteilungen Stadtkasse sowie Steuern & Abgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Zweitwohnungssteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer). Es bewältigt alle mit dem zentralen Zahlungsverkehr verbundenen Aufgaben und übernimmt auch die wesentlichen Kundenkontakte im zentralen Finanzbereich. Das Amt ist unter Tel. 0381 381-2104 und den E-Mail-Adressen stadtkasse@rostock.de sowie steuern@rostock.de zu erreichen und wird kommissarisch durch die Abteilungsleiterin Anja Lachmann geleitet.

Beide Ämter haben ihren Sitz im Verwaltungsgebäude St.-Georg-Straße 109/Haus I. Sämtliche bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen ändern sich nicht.

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski, der für Finanzen zuständige Senator, erläutert die Maßnahme: „ Die Finanzverwaltung erbringt zahlreiche Serviceleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner und für alle Ämter der Stadtverwaltung. In den vergangenen Jahren sind die hierbei zu bearbeitenden Aufgaben immer komplexer geworden. Um auch künftig mit dem erforderlichen Maß an Sorgfalt und Genauigkeit arbeiten zu können, haben wir uns für eine Trennung der Verantwortungsbereiche entschieden."

Zu den neuen Herausforderungen gehören z.B. die Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform und die Digitalisierung des Verwaltungshandelns im Bereich der Geschäftsbuchhaltung und der Zahlungsabwicklung mit der verwaltungsweiten Einführung des elektronischen Anordnungsablaufs. Außerdem sind die Voraussetzungen zur Annahme elektronischer Rechnungen sowie zur Einführung von einheitlichen europäischen Rechnungslegungsstandards zu schaffen.