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Einschulungsuntersuchungen für die Schulanfänger des Schuljahres 2019/2020

Pressemitteilung vom 02.11.2018 - Bildung und Wissenschaft

Alle Kinder, die im Jahr 2019 schulpflichtig werden, werden wie gesetzlich vorgeschrieben vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Rostocker Gesundheitsamtes untersucht. Dies teilt das Gesundheitsamt mit. Die Untersuchungen finden im Gesundheitsamt sowie in der Außenstelle des Gesundheitsamtes in Evershagen statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten dafür zwischen November 2018 und Mai 2019 eine schriftliche Einladung.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben und für Kinder, die im Jahr 2018 zurückgestellt wurden.