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Planfeststellungsverfahren für Werftbecken Warnemünde gestartet

Pressemitteilung vom 15.01.2019 - Wirtschaft und Verkehr

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat am 28. Dezember 2018 die Planunterlagen für das Werftbecken Warnemünde eingereicht. Damit startet die Stadt nunmehr offiziell in das erforderliche Planfeststellungsverfahren.

Dazu Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski, zuständiger Senator für das Hafen- und Seemannsamt: „Mit der Einreichung der Unterlagen machen wir den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Entwicklung des Werftbeckens. Wir liegen voll im Zeitplan und können nun mit ganzer Kraft an die Abarbeitung der Verfahrensschritte gehen. Dabei steht als Nächstes die öffentliche Auslegung der Pläne an. Ich danke dem Planungsbüro Inros Lackner und allen beteiligten städtischen Stellen für die zügige Ausarbeitung der Pläne.“

Ziel der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist, das alte Werftbecken Warnemünde mit angrenzenden Flächen zum modernen Mehrzweckhafen und Wirtschaftsstandort zu entwickeln. Hierzu hatte die Rostocker Bürgerschaft im April 2017 die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Vorgesehen ist dabei zunächst eine umfangreiche Sanierung der vorhandenen Altlasten, für die der kontaminierte Baugrund an einigen Stellen bis zu sieben Meter unter dem Geländeniveau ausgetauscht werden muss. Danach geht es an den Abbruch der vorhandenen Ruinen und an den Bau der neuen Infrastruktur. Die Herstellung der insgesamt mehr als einen Kilometer langen Kaikante für die vier neuen Liegeplätze P9 bis P12 bildet dabei den Schwerpunkt. Für den direkt am Seekanal gelegenen, etwa 400 Meter langen Liegeplatz P12 liegt der Fokus dabei klar auf dem Kreuzfahrtgeschäft. Um den Anforderungen an eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung des maritimen Standortes nachzukommen, ist auch eine Landstromversorgungsanlage geplant. Mit dem Ziel, attraktive Gewerbeflächen für hafenaffine Nutzungen zu generieren, wird das knapp 15 Hektar große landseitige Areal hinter den Kaikanten infrastrukturell vollständig erschlossen.

Die nun begonnene Planfeststellung ist ein gesetzlich geregeltes besonderes Verwaltungsverfahren, in dem die Zulässigkeit großer Bauvorhaben oder Infrastrukturprojekte geprüft wird. Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sein, voraussichtlich im Februar/März. Dann können die Pläne eingesehen und Hinweise oder Einwendungen eingereicht werden. Im Laufe des Jahres wird es dazu dann Anhörungen und Erörterungstermine geben, bevor alle Aspekte von der Planfeststellungsbehörde fachlich gegeneinander abgewogen werden und in einen Planfeststellungsbeschluss münden.