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Verbesserter Grippeschutz beim medizinischen Personal im Klinikum Südstadt Rostock

Pressemitteilung vom 24.01.2019 - Umwelt und Gesellschaft

Der Grippeschutz im Gesundheitswesen ist leider in Deutschland bisher immer noch nicht sehr beliebt. Nicht geimpftes medizinisches Personal in Kliniken ist eine Infektionsquelle für Patientinnen und Patienten, die wegen Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für schwere und teilweise sogar tödliche Grippe-Verläufe haben. Nach Auskunft des Robert-Koch-Institutes hatten in den Jahren 2017 und 2018 nur etwa 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte und knapp 35 Prozent des Pflegepersonals in Deutschland den Grippeschutz.

Das Klinikum Südstadt Rostock ist diesem Problem auf der Spur. Seit Oktober 2018 bietet das Klinikum seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die neue Vierfachimpfung zum Schutz vor der Virusgrippe an. In der Saison 2018/2019 ließen sich bisher 432 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums impfen. „Die Impfquote stieg damit im Vergleich zur letzten Saison leicht an. Das Bewusstsein unseres medizinischen Personals am Klinikum zur Grippeschutzimpfung verbesserte sich, was mich sehr freut. Es besteht jedoch bisher keine Impfpflicht wie zum Beispiel in Finnland. Daher können wir eine Grippeschutz-Impfung unseren Mitarbeitern immer nur empfehlen", so Oberärztin Dr. Melanie Jäckel.

Ab 2019 beteiligt sich das Klinikum Südstadt Rostock als einziges Krankenhaus im Nordosten von Deutschland an einer Studie des Robert-Koch-Institutes (RKI). Sie untersucht, warum das Klinikpersonal einer Grippeschutzimpfung positiv bzw. negativ gegenübersteht und verfolgt langfristig das Ziel, die Grippeschutz-Impfraten beim Klinikpersonal zu verbessern. Der beste Schutz gegen eine Infektion ist die jährliche Grippeschutz-Impfung. Ärzte und Pfleger, die sich für eine Impfung entscheiden, schützen nicht nur sich selbst sondern gleichzeitig auch ihre Patienten. Nach Schätzung des RKI werden etwa eine halbe Million Grippeerkrankungen durch die Grippeschutz-Impfung in Deutschland pro Jahr vermieden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen seit Oktober 2018 erstmals allen Krankenversicherten den Vierfach-Impfstoff zur Grippeschutzimpfung. Dieser gilt als wirksamer als jener mit drei Komponenten, der in der letzten Grippewelle 2017/2018 eingesetzt wurde.

Während der Grippewelle 2016/2017 verstarben 22.900 Menschen an der Grippe. Die schwerste Grippewelle seit 2001 gab es 2017/2018 in Deutschland. Rund neun Millionen Menschen gingen wegen ihrer Influenza-Erkrankung in dieser Zeit zum Arzt. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Grippesaison 2018/2019 wie vielerorts in Deutschland begonnen. Bisher wurden 140 Influenza-Infektionen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales gemeldet. Anders als in Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz gab es bisher kaum Probleme mit fehlendem Grippeimpfstoff. Die jährliche Grippewelle beginnt meistens im Zeitraum Dezember bis Januar und dauert durchschnittlich drei bis vier Monate. Demnach wird die Grippewelle 2018/2019 im Frühjahr in M-V ihren Höhepunkt erreichen.

Grippe (Influenza)

Verursacher?
Erreger der Influenza sind die Viren der Typen A, B und C. Für den Menschen sind die saisonal auftretenden Influenza A- und B-Viren relevant

Inkubationszeit?
Ein bis zwei (bis zu vier) Tage

Symptomatik?
Fieber, Husten, Halsschmerzen, Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl (Frösteln, Mattigkeit)

Übertragung?
Grippeviren werden mittels winziger Tröpfchen durch Husten oder Nase übertragen. Auch eine Übertragung durch Händeschütteln ist möglich, wenn vorher ein direkter Kontakt zu virushaltigen Sekreten vorlag und Mund, Nase oder Augen im Anschluss berührt wurden. Grippe-Viren dringen dann über die Schleimhäute ein.

Grippeschutz-Impfung = sinnvoll?
Sie ist die einzige Möglichkeit, einer Grippe-Erkrankung sicher vorzubeugen. Durch die Grippeschutz-Impfung lassen sich ca. 90 % aller Influenza-Erkrankungen vermeiden. Sie garantiert keinen Langzeitschutz, sondern muss jedes Jahr erneuert werden.

Impfempfehlung für:
- ältere Menschen über 60 Jahre ,
- Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei chronischen Grunderkrankungen ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel),
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Grundleiden (chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Diabetes, Multiple Sklerose, Störungen des Immunsystems, HIV-Infektion, Tumorerkrankungen),
- medizinisches Personal,
- Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen,
- Personen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr.