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Wahlen am 26. Mai sind gut vorbereitet

Pressemitteilung vom 22.05.2019 - Rathaus

Wahlen in Zahlen

Die Wahlen am Sonntag, 26. Mai 2019, in Rostock sind gut vorbereitet. Darüber informiert Gemeindewahlleiter Robert Stach. Etwa 168.000 Rostockerinnen und Rostocker können ihre Stimmen für das Europäische Parlament in den 134 Wahllokalen abgeben. Darüber hinaus zählen 84 Briefwahlvorstände die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler aus. Zur Teilnahme an der Wahl der siebenten Bürgerschaft und der Wahl der neuen Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister sind etwa 174.000 Rostockerinnen und Rostocker wahlberechtigt, da hier schon im Alter ab 16 Jahren gewählt werden darf.

Europawahl

Bei der Europawahl hat jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt in einer Wahlkabine durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel. Der Wille der Wählerin oder des Wählers muss bei der Auszählung zweifelsfrei erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, dann handelt es sich um eine ungültige Stimme. Nach der Stimmabgabe wird der Stimmzettel in der Wahlkabine so gefaltet, dass die Kennzeichnung für andere nicht sichtbar ist. Danach steckt die Wählerin oder der Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne.

Wahl der siebenten Rostocker Bürgerschaft

Die Rostocker Bürgerschaft verfügt über 53 Sitze, für die nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für die Dauer von fünf Jahren Bürgerschaftsmitglieder gewählt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler kann bis zu drei Stimmen verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlags oder Bewerberinnen und Bewerbern auf verschiedenen Wahlvorschlägen (panaschieren) oder einer einzigen Bewerberin bzw. einem einzigen Bewerber (kumulieren) geben.

Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters

Die Amtszeit der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umfasst sieben Jahre. Die Wahl erfolgt durch die Bürgerinnen und Bürger im Wahlgebiet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Stichwahl

Erreicht keine Bewerberin oder kein Bewerber am Tag der Hauptwahl diese Mehrheit, so findet am Sonntag, 16. Juni 2019, eine Stichwahl zwischen den beiden Wahlbewerbungen mit der höchsten Stimmenanzahl statt.

Alle Wählerinnen und Wähler, die für den 26. Mai 2019 Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die Unterlagen für die Stichwahl von Amts wegen zugeschickt. Es ist kein erneuter Antrag nötig. Der Versand erfolgt ab 31. Mai 2019. Wahlberechtigte die erst nach dem Hauptwahltag wissen, dass sie am Tag der Stichwahl nicht zuhause sein werden, können ab dem 27. Mai 2019 Briefwahlunterlagen nur für die Stichwahl in der gewohnten Art und Weise beantragen.

Stimmzettel

Muster der Stimmzettel wurden in der Ausgabe Nr. 9 des Städtischen Anzeigers vom 8. Mai 2019 veröffentlicht. Die Abbildungen ermöglichen jedoch nur eine grobe Orientierung, da eine Lesbarkeit wegen der Formatunterscheide nicht gewährleistet werden konnte.

Wahlen in einem Wahllokal

Die Wahlhandlung in den Urnenwahllokalen erfolgt von 8 bis 18 Uhr. Zur Wahl in dem im Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkten Wahlraum soll die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden. Nur auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen sich die Wahlberechtigten mittels Personal- oder Identitätsausweis bzw. Reisepass ausweisen. Nach Prüfung des Eintrags im Wählerverzeichnis erfolgt die Aushändigung der Stimmzettel.

Neue Wahllokale

Zehn der insgesamt 134 Wahllokale, die während der Wahlen am 26. Mai 2019 und ggf. zu einer Stichwahl am 16. Juni zu Verfügung stehen, befinden sich an anderen Standorten als bisher. Gründe für die Ortswechsel sind neben baulichen Veränderungen auch die Verfügbarkeit an beiden Wahlterminen. Betroffen sind nachfolgende Wahlbezirke:

  • Wahlbezirk 004 - Lesehalle Warnemünde, Kurhausstraße 17 (bisher: Grundschule „Heinrich Heine")
  • Wahlbezirk 006 - Hochschule Wismar, Standort Warnemünde, Richard-Wagner-Straße 31, Haus 3, in Warnemünde (bisher: ecolea-Schule)
  • Wahlbezirk 105 - Grundschule am Mühlenteich, Maxim-Gorki-Straße 69 (bisher: SBZ Evershagen)
  • Wahlbezirk 161 - Haus des Bauens und der Umwelt, Holbeinplatz 14 (bisher: Begegnungsstätte der Volkssolidarität)
  • Wahlbezirk 165 - Kita „Spurensucher", Thierfelderstraße 1 (Kita-Umzug)
  • Wahlbezirke 202 und 209 - Borwinschule, Am Kabutzenhof 8 (bisher „Werner-Lindemann-Schule")
  • Wahlbezirke 221 und 222 - Universitäts-Hauptgebäude, Universitätsplatz 1 (bisher in der Schwaanschen Straße bzw. in der Kita „Schneckenhaus")
  • Wahlbezirk 264 - Kooperative Gesamtschule, Standort Erich-Schlesinger-Straße 37 A (bisher am Schulstandort Mendelejewstraße)

Die geänderten Adressen der Wahllokale sind der jeweiligen Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.

Briefwahl

Bis zum heutigen Tag wurden bereits über 28.000 Wahlscheine je Wahl ausgestellt. Bei der Oberbürgermeisterwahl 2012 wurden in Rostock 12.192 Wahlscheine ausgestellt, bei der Europawahl 2014 waren es 18.212 Wahlscheine und bei der Bürgerschaftswahl 2014 insgesamt 18.305 Wahlscheine. Bei der Bundestagswahl 2017 lag die Zahl bei 35.582.

Bei der Zustellung per Post sind unbedingt die Laufzeiten zu beachten. Nur die Wahlbriefe kommen in die Auszählung, die auch am Wahltag bis 18 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle eingegangen sind. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wer noch an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann noch bis Freitag, 24. Mai 2019, 18 Uhr, in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle einen Wahlschein in Verbindung mit Briefwahlunterlagen beantragen und dort auch gleich von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle befindet sich in der Industriestraße 8 (2. Etage rechts), 18069 Rostock (Schmarl), und ist mit den Buslinien 38 und 39 bis zur Haltestelle „Siemens", unter Tel. 0381 381-1820, -1821 oder der E-Mail-Adresse briefwahl@rostock.de erreichbar.

In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung eines Wahlscheines auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.

Erstwählerinnen und Erstwähler

Erstmalig teilnehmen an den Wahlen am 26. Mai 2019 dürfen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

  • bei der Bürgerschaftswahl: 8.772 Wahlberechtigte (16 Jahre und älter),
  • bei der Oberbürgermeisterwahl: 14.885 Wahlberechtigte (16 Jahre und älter) und
  • bei der Europaparlamentswahl: 11.529 Wahlberechtigte (18 Jahre und älter).

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

In den Wahlvorständen sind etwa 1.900 Rostockerinnen und Rostocker ehrenamtlich tätig. Jeder Wahlvorstand besteht aus einem Vorsteher, dessen Stellvertreter und fünf bis sieben Beisitzern. In der Regel gibt es etwa 1.000 bis 1.400 Wahlberechtigte in jedem Wahlbezirk, also pro Wahllokal.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben sich freiwillig zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt. Auf so genannte Zwangsverpflichtungen konnte verzichtet werden.

Darüber hinaus sind etwa 250 Beschäftigte der Stadtverwaltung am Wahltag im Einsatz, um die Wahlunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die Technik abzusichern und die ordnungsgemäße Ergebniserfassung zu gewährleisten.

Wahlergebnisse

Am Abend des Wahltages gibt es ab 18 Uhr im Rathaus eine Präsentation der vorläufigen Wahlergebnisse. Auf drei Großleinwänden werden die aktuellen Stände der Stimmenauszählungen gezeigt. Die Auszählung in den Urnenwahllokalen beginnt mit den Stimmzetteln der Europawahl, geht weiter mit den Stimmzetteln der Bürgerschaftswahl und endet mit den Stimmzetteln für die Oberbürgermeisterwahl.

Auch im Internet kann man die Erfassung der Wahlergebnisse detailliert verfolgen. Interessierte Rostockerinnen und Rostocker können außerdem in den Urnenwahllokalen und Briefwahllokalen der ordnungsgemäßen Auszählung der Stimmen beiwohnen.

Das amtliche Endergebnis der Wahl zum 9. Europäischen Parlament stellt der Stadtwahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 31. Mai 2019 um 10 Uhr im Rathaus-Anbau, Beratungsraum 1 a/b, fest. Im Anschluss daran stellt ab 10.45 Uhr der Gemeindewahlausschuss das Ergebnis für die Wahl zur 7. Bürgerschaft und ab 11.45 Uhr für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters fest.

Kreiswahlleiter Robert Stach hofft auf eine rege Wahlbeteiligung und unterstreicht noch einmal die besondere Bedeutung von freien, gleichen und geheimen Wahlen für die Demokratie in Europa und Rostock. Die Wahlbeteiligung bei den vorherigen Europawahlen lag bei 41 Prozent, bei der vorherigen Bürgerschaftswahl bei 40,5 Prozent und bei der letzten Oberbürgermeisterwahl bei 36,5 Prozent. Robert Stach hofft, dass diese Prozentsätze deutlich überboten werden.