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Stadtverordnung zum Schutz der wildlebenden Taubenpopulation

Pressemitteilung vom 03.09.2019 - Umwelt und Gesellschaft

Kampagne „Bitte nicht füttern“ gestartet

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat eine Stadtverordnung mit dem Ziel des Schutzes der wildlebenden Taubenpopulation durch die Reduzierung eines Überangebotes an Futterquellen erlassen. Danach ist es verboten, in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben oder Wildtauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Neben dem Schutz des Eigentums werden mit der Verbesserung der Reinlichkeit des öffentlichen Raums auch Gefahren für die Gesundheit verhindert.

Tauben zählen - wie auch in anderen deutschen Großstädten - schon seit sehr langer Zeit zum gewohnten Stadtbild Rostocks. Tauben haben kaum natürliche Feinde und vermehren sich durch unkontrolliertes Füttern stetig. Eine hohe Populationsdichte führt zum einen für die Tauben zu vermehrtem Leiden durch Stress, Hunger, Verletzungen, Krankheiten und zum anderen für die Bevölkerung zu Belästigung durch Geruch, Lärm, Kot sowie zu Schäden und Verschmutzung an Hausfassaden. Zudem können verwilderte Haustauben Krankheitserreger auf Menschen und Tiere übertragen. Eine Infektion ist insbesondere dann möglich, wenn der Mensch/das Tier mit kontaminierten Ausscheidungen, aufgewirbeltem Staub (Kotstaub/Federpuder) oder erkrankten Tieren in Kontakt kommt. Tauben sollten deshalb auch aus kritischen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben ferngehalten werden.

Die Stadttauben stammen von verwilderten Haustauben ab, welche aus der Felsentaube gezüchtet wurden. Als Abkömmlinge der Felsentaube brüten sie bevorzugt in Nischen von Hausfassaden, Brücken, offenen Dachkonstruktionen, hinter Mauervorsprüngen etc.. Tauben sind ursprünglich Körnerfresser und ernähren sich überwiegend von pflanzlicher Nahrung.

Eine Verminderung des Bestandes der Stadttauben ist dadurch zu erreichen, dass diejenigen Umweltfaktoren, die die hohe Bestandsdichte verursachen, verändert werden. Das sind zwei Faktoren, zum einen das Nistplatzangebot und zum anderen das Nahrungsangebot. Das Nistplatzangebot kann über eine Beseitigung und dauerhafte Verschließung von Sitz- und Nistgelegenheiten oder über Vergrämungsmaßnahmen reduziert werden.

Von ausschlaggebender Bedeutung für die Größe der Stadttaubenpopulation ist aber das Nahrungsangebot. Die Fütterung ohne Populationskontrolle (Austausch der Gelege gegen Gips- oder Plastikeier) ist deshalb aus Tierschutzsicht abzulehnen. Es ist falsch verstandene Tierliebe, die den Tauben mehr schadet als nützt. Wer Tauben liebt, füttert nicht!

Die Stadtverordnung wird in der am 4. September 2019 erscheinenden Ausgabe des Städtischen Anzeigers veröffentlicht und tritt am 5. September 2019 in Kraft.

Mit der Aufforderung „Bitte nicht füttern” wirbt derzeit eine Kampagne der Stadtverwaltung auf Plakaten an Litfaßsäulen und City Cards für das Fütterungsverbot von Möwen und Tauben in Rostock. Hintergrund der Aktion ist die zu hohe Populationsdichte der Tauben, die zum einen für die Tauben zu vermehrtem Leiden durch Stress, Verletzungen und Krankheiten und für die Bevölkerung zu Belästigung durch Geruch, Lärm und zu Verschmutzung an Hausfassaden führen.

Auch das Füttern der Möwen durch den Menschen schadet mehr, als das es nützt. Durch zugeworfene Essensreste und das Füttern aus der Hand verlieren die Möwen immer mehr die Scheu vor dem Menschen. Das führt dazu, dass sie zunehmend Menschen attackieren, bis diese ihre Speisen fallen lassen oder die Möwen holen sich die Leckerbissen direkt aus der Hand des Menschen. Was auch mal zu kleineren Blessuren führen kann, wenn anstatt des Brötchens der kleine Finger erwischt wird. Neben der Gefahr für den Menschen gilt das Füttern mit Brötchen, Eiswaffeln, Pommes & Co auch als gesundheitsschädlich für die Tiere.