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„Rolling Sunday" zum Klimaaktionstag am 22. September

Pressemitteilung vom 18.09.2019 - Umwelt und Gesellschaft / Kultur, Freizeit, Sport

Der Stadtsportbund und die Sportjugend Rostock laden am Sonntag (22. September 2019) alle Sportbegeisterten zum „Rolling Sunday" in die Rostocker City ein. Ob auf Inlineskates, Skate-/Longboards, Rollschuhen oder Cityrollern - alle Sportgeräte auf Rollen mit kleinem Durchmesser sind willkommen. Angeführt vom Partymobil kann auf einen Rundkurs von drei Runden zwischen Lange Straße, Vögenteich und Uni-Platz eine Stunde durch Rostock gerollt werden. Und es gibt sogar etwas zu gewinnen bei der Stadtwette. Es wird gewettet, dass keine 500 Teilnehmenden zusammenkommen. Sollte diese Zahl erreicht oder überboten werden, wird ein Projekt im Umweltschutz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besonders unterstützt.

Der Start erfolgt um 16.15 Uhr am Partymobil von Ostseewelle-Hitradio Mecklenburg – Vorpommern, Lange Straße, Höhe Kaufhof. Bereits ab 12 Uhr ist die Innenstadt autofrei. Unter dem Motto „Beweg dich! Beweg was!" präsentieren beim „Klimaaktionstag" rund 60 Initiativen, Vereine und Organisationen von 12 bis 17 Uhr Ideen rund um den Klimaschutz. Spannende Impulse sowie unterschiedliche Aktionen zum Thema sind willkommen.

Beim „Rolling Sunday" gelten Teilnahmeregeln. Mitmachen ist freiwillig, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Rollen ist nur im gekennzeichneten Bereich zwischen Spitzen- und Schlussfahrzeug erlaubt. Um eventuelle Stürze unbeschadet zu überstehen, wird vollständige Schutzausrüstung empfohlen. Fair Play ist oberstes Gebot. Die Teilnehmenden sollten auf ihre Mitfahrenden achten und Unebenheiten auf der Straße beispielsweise durch Gullydeckel, Straßenbahnschienen und eventuelle Schlaglöcher achtsam umfahren. Das Achtungszeichen/Signal bei Stopps oder Warnung vor Gefahrenpunkten an Nachfolgende ist das Hochheben der Hand. Anweisungen der Polizei und von Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Für alle Teilnehmenden besteht Alkoholverbot. Bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln erfolgt eine Verwarnung. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung.