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Fundsachen werden ab 4. Juni über das Internet versteigert - Vorschau ab 7. Mai

Pressemitteilung vom 04.05.2020

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird wieder Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet versteigern lassen. Diese Aktion findet durchgehend ab 4. Juni 2020, 19 Uhr bis spätestens 14. Juni 2020, 19 Uhr statt, teilt das Stadtamt mit.

Unter den Hammer kommen unter anderem Fahrräder, Handys, Fotoapparate, Schmuck, Uhren, Bekleidung, Schirme, Lautsprecher, Drohne, Bücher, Roller und Werkzeug. Die Fundsachen werden ab 7. Mai 2020 im Internet unter www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau angeboten und zum Versteigerungszeitraum versteigert.

Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 3. Juni 2020 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.