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Bericht von Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski, Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters, während der Sitzung der Bürgerschaft am 18. Januar 2023

Pressemitteilung vom 18.01.2023 - Rathaus / Bürgerschaft

- Hinweis: Der Bericht wurde nicht mündlich vorgetragen. -

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
liebe Gäste,

beginnen möchte ich meinem Bericht mit einem Glückwunsch und einem Dankeschön an unser Welcome Center der Region Rostock, das in diesen Tagen sein sechsjähriges Bestehen feiert. Seit 2017 werden dort Zuziehende beraten und so die regionale Wirtschaft so bei der Anwerbung von Fachkräften unterstützt. Auch online wird unsere Region intensiv durch das Welcome Center beworben. Vielfältige Kooperationen, Projekte und Plakat- und Postkarten-Kampagnen machen auf das Angebot des Welcome Center aufmerksam. Bei großen Veranstaltungen wie der landesweiten Schulmesse oder dem mit der Universität organisierten „International Career Day“ ist das Team ebenfalls aktiv dabei. Das Center ist damit sympathische Türöffnerin für viele Menschen, die mehr wollen als hier „nur“ Urlaub machen.

Meine Damen und Herren,

durch die steigenden Energiekosten kommen in diesem Winter auch in Rostock erhöhte Aufwendungen für das Wohnen auf die Haushalte zu. Die Wohngeldreform soll hier entlasten und Menschen mit geringem Einkommen unterstützen. Erstmals werden bei der Berechnung ein pauschaler Entlastungsbetrag für die Heizkosten sowie eine pauschale Klimakomponente berücksichtigt. Dadurch können deutlich mehr Rostockerinnen und Rostocker Wohngeld empfangen. Gleichzeitig steigt der monatliche Wohngeldanspruch pro Haushalt deutlich.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet mit der Wohngeldbehörde in der Hans-Fallada-Straße 1 eine persönliche Anlaufstelle für die schriftliche Erstantragstellung auf Wohngeld an. Dort kümmern sich zunächst zehn neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich um die Bearbeitung der Wohngeldanträge.

Wer Wohngeld bezieht, ist darüber hinaus berechtigt, zwei weitere staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Zum einen gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket, aus dem unter bestimmten Voraussetzungen Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene finanziert werden können. Zum anderen wird noch in diesem Winter ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Diesen erhalten alle Haushalte, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat lang einen berechtigten Wohngeldanspruch hatten. Die Höhe des Zuschusses, der nicht gesondert beantragt werden muss, richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und beträgt mindestens 415 Euro.

Sehr geehrte Damen und Herren,

schon in der vergangenen Bürgerschaftssitzung haben wir uns mit den Auswirkungen einer möglichen Energiemangellage auseinandergesetzt. Wegen der milden Temperaturen und den vollen Gasspeichern können wir inzwischen wesentlich zuversichtlicher nach vorn schauen. Trotzdem bleibt es unsere Pflicht als Kommune, für die schlimmsten Szenarien gewappnet zu sein. Für den Krisenfall haben wir deshalb Maßnahmen geplant, die wir bei Bedarf kurzfristig aktivieren und umsetzen können, wie Wärmeinseln und Katastrophenschutz-Leuchttürme in den Stadtteilen. Sollte es - entgegen der aktuellen Annahmen - doch zu erheblichen Einschränkungen oder einem Ausfall der Wärmeversorgung kommen, würden zunächst fünf große Sporthallen als Wärmeinseln hergerichtet. Hier wäre es mit Hilfe von Fernwärme und mobilen Heizanlagen möglich, eine Mindesttemperatur zu gewährleisten. Im Rahmen eines temporären Aufenthalts könnten sich die Rostockerinnen und Rostocker in diesen Sporthallen aufwärmen.

Bei einem flächendeckenden und lang anhaltenden Stromausfall käme es innerhalb kürzester Zeit zu einem vollständigen Ausfall der Telekommunikation. In der Folge könnten Rettungskräfte über die Notrufnummern 110 / 112 nicht mehr erreicht werden. Aus diesem Grund werden durch das Brandschutz- und Rettungsamt an elf Standorten innerhalb des Stadtgebietes so genannte Katastrophenschutz-Leuchttürme vorbereitet. Hier könnten dann Hilfegesuche und Notrufe abgegeben und notwendige Einsätze von Rettungskräften angefordert werden. Weiterhin sind sie als Erste-Hilfe-Standorte ausgestattet und sollen auch der Weitergabe von allgemeinen Informationen dienen.

Die Standorte der Leuchttürme wurden so gelegt, dass von jeder Rostocker Adresse aus innerhalb eines Radius von drei Kilometern ein Katastrophenschutz-Leuchtturm erreichbar ist. Sie bestehen oftmals aus mobilen Meldestellen und sind nicht zwangsläufig in Gebäuden untergebracht und die Adressen werden auch noch einmal in der kommenden Woche im Städtischen Anzeiger veröffentlicht. Die Menschen können sich also sicher sein: Wir lassen in diesem Winter niemanden allein.

Meine Damen und Herren,

am 5. Januar konnten wir ein neues Waldbrandtanklöschfahrzeug TLF-5000 an die Freiwillige Feuerwehr Rostocker Heide übergeben. Das Fahrzeug ist Bestandteil des Programms "Zukunftsfähige Feuerwehr" des Landes Mecklenburg-Vorpommern und verfügt über ein geländegängiges Allrad-Fahrgestell. Der Löschwassertank fasst insgesamt 4.600 Liter Wasser und 180 Liter Schaummittel. Mit einer Besatzung von drei Personen kann dieses Fahrzeug landesweit für den Bereich der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung abgefordert und eingesetzt werden. Von der fast 400.000 Euro teuren Investition übernahm das Land 80 Prozent.

Und gleich drei Zuwendungsbescheide der Landesregierung überbrachte Wirtschafts-, Infrastruktur- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse kurz vor Weihnachten:

Den Neubau der Liegeplätze 31 und 32 im Überseehafen fördert die Landesregierung mit über 13 Mio. Euro. Durch die Ertüchtigung der beiden Liegeplätze soll eine multifunktionale Kaianlage auf einer Länge von circa 360 Metern entstehen. Dabei soll die Flächenbelastbarkeit von derzeit 2,0 Tonnen je Quadratmeter auf 5,0 Tonnen je Quadratmeter erhöht werden. Für die Ladungsbereiche Stückgut, Schüttgut und Projektladungen sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die für die künftige Beanspruchung von Kaianlagen und Flächen erforderlich sind.

Ein weiterer Zuwendungsbescheid ermöglicht den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der L 22 zwischen GVZ und Max-Garthe-Straße auf einer Länge von etwa 600 Metern. Von Toitenwinkel bis zum Güterverkehrszentrum bestehen auf der östlichen Seite der Bäderstraße bereits Anlagen für den Rad- und Fußverkehr. An der Kreuzung Hinrichshäger Straße/Große Rampe/Hinrichsdorf endet derzeit jedoch der straßenbegleitende Geh- und Radweg. Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger müssen bisher in diesem Abschnitt die Fahrbahn der L22 nutzen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 778.000 Euro.

Mit über 641.000 Euro unterstützt die Landesregierung zudem die mobilitätsgerechte Umgestaltung der Haltestellen „Schöffenweg“ in der Gehlsdorfer Pressentinstraße. Die beiden neuen Haltestellen werden weiter an die Schule heran gelegt. Fahrbahn sowie Busaufstellflächen und Nebenanlagen werden im Zuge der Baumaßnahme grundhaft saniert. Zugleich werden in diesem Bereich Versorgungsleitungen erneuert. Die Bauarbeiten sollen Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nur noch bis Ende Januar sind Impfungen gegen COVID-19 im Impfstützpunkt im Einkaufszentrum Warnow Park in Lütten Klein möglich. Das Angebot im Auftrag des Gesundheitsamtes steht derzeit an vier Tagen pro Woche zur Verfügung. Der Standort bei der Universitätsmedizin Rostock in der Schillingallee wurde mangels Bedarf bereits vor Weihnachten geschlossen. Die Inanspruchnahme des Impfstützpunktes nahm in den vergangenen Wochen kontinuierlich ab. Erfolgten in Hoch-Zeiten hier mehrere Tausend Impfungen pro Woche, so sind es mittlerweile im Durchschnitt nur noch etwa 20 Impfungen pro Tag. Impfungen gegen COVID-19 sind auch weiterhin bei Haus- und Betriebsärztinnen und -ärzten möglich sowie in Kinderarztpraxen.

Meine Damen und Herren,

gemäß Ihrem Beschluss vom Oktober 2022 zur Änderung der Hauptsatzung werden Öffentliche Bekanntmachungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock seit 25. Dezember 2022 rechtswirksam im Internet unter der Adresse www.rostock.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Auf Öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB wird zusätzlich in den Rostocker Tageszeitungen hingewiesen.

Tagesordnungen von Gremien, z.B. Ausschüssen und Ortsbeiräten, sind mit ihrer Veröffentlichung im Allris-System unter www.rostock.de/ksd bekanntgemacht. Separate Aushänge in Schaukästen an ausgewählten Verwaltungsstandorten sind nicht mehr erforderlich.

Der Städtische Anzeiger erscheint nun als Mitteilungsblatt mit redaktionellen und Service-Informationen rund um die Stadtverwaltung einmal monatlich am letzten Freitag eines jeden Monats. Die Publikation mit einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren wird an 30 Ausgabestellen in Rostock kostenlos zur Mitnahme ausgelegt: an den Infotheken der Stadtverwaltung, in den Ortsämtern, Stadtteil- und Begegnungszentren, Tourist-Informationen, bei der Stadtbibliothek und in der Volkshochschule.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Oktober 2022 haben wir gemeinsam mit dem Institut franco-allemand de Rostock e.V. die Rolle und Potenziale der Einrichtung erörtert. Die Einrichtung benötigt - auch nach der für sie besonders schweren Zeit der Lockdowns - spürbare Unterstützung. S.E. Botschafter Francois Delattre hat sich für das Anliegen verwendet und einen Zuschuss der Botschaft der Republik Frankreich in Deutschland erwirkt. Und auch wir als Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden die Arbeit mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro unterstützen, um die Sichtbarkeit der Institution in Rostock zu verbessern und wirksame Beiträge zum kulturellen und politischen Leben in unserer Stadt zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren,

in diesem Jahr wird wieder der Kulturpreis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verliehen. Der mit 3.500 Euro dotierte Preis kann für eine Einzelleistung oder für ein Gesamtwerk für kulturelles Engagement, die das Geistes- und Kulturleben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wesentlich bereichern, an eine Einzelperson oder eine Vereinigung oder Körperschaft verliehen werden. Vorschläge mit aussagekräftiger Begründung können bis zum 31. März 2023 beim Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen eingereicht werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!