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Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland (Apostille/Legalisation).
Für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden aus Mecklenburg-Vorpommern (M-V), die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind bzw. für die Ausstellung der "Haager Apostille" ist das Ministerium für Inneres und Europa in M-V zuständig.
Nur mit einer gültigen Vorbeglaubigung kann die Beglaubigung oder die Ausstellung der Apostille durch das Ministerium für Inneres und Europa erfolgen.
Öffentliche Urkunden, die im Zuständigkeitsbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgestellt wurden, können hier vorbeglaubigt werden.
Hinweis:
Personenstandsurkunden aus dem Standesamt Rostock müssen nicht mehr vorbeglaubigt werden. Sie können direkt an das Ministerium für Inneres und Europa M-V geschickt werden.
Anschrift:
Ministerium für Inneres und Europa M-V
II 210 c 1
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin
Weitere Infos finden Sie HIER (https://rathaus.rostock.de/de/service/dienstleistungen/beglaubigung_inlaendischer_oeffentlicher_urkunden_zur_verwendung_im_ausland/250669)