Wie erhält mal eine Förderung aus dem Ortsbeirat-Budget?
Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Verbände, Vereine und Vereinigungen und jede weitere Organisationsform, die gemeinnützige Zwecke verfolgt und deren Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Ausgenommen hiervon sind politische Organisationsformen. Hierzu ist es erforderlich, einen aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt mit der Antragstellung einzureichen.
Das Budget für Ortsbeiräte
ist auf die Verwendung für kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen, welche nicht
von gesamtstädtischer Bedeutung sind und eine Projektgesamtsumme i. H. v.
10.000 EUR nicht überschreiten sollen, begrenzt.
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