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Budget Ortsbeiräte

Wie erhält man eine Förderung aus dem Ortsbeirat-Budget?

Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Verbände, Vereine und Vereinigungen und jede weitere Organisationsform, die gemeinnützige Zwecke verfolgt und deren Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Ausgenommen hiervon sind politische Organisationsformen. Hierzu ist es erforderlich, einen aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt mit der Antragstellung einzureichen.

Das Budget für Ortsbeiräte ist auf die Verwendung für kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen, welche nicht von gesamtstädtischer Bedeutung sind und eine Projektgesamtsumme i. H. v. 10.000 EUR nicht überschreiten sollen, begrenzt.

Mit der Antragstellung sollten gleich folgende Unterlagen in Kopie beigefügt werden:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung
  • aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt (Freistellungsbescheid)
  • Auszug aus dem Vereinsregister/Auszug aus dem Handelsregister
  • Vereinssatzung (welche Person/-en sind zu Antragsstellung berechtigt, ggf. Vollmacht)
  • bei beantragten Investitionen über 1.000,00 EUR netto – 3 vergleichbare Angebote nach einfacher Markterkundung (Onlinerecherche)

Die Antragsstellung und Einreichung aller Unterlagen kann auch per E-Mail beim Stadtamt oder allen Ortsämtern erfolgen: