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Breiten- und Spitzensport

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt den Sport zum Wohle ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Ob für Gesundheitsförderung, soziale Erziehung, gesellschaftlichen Austausch oder sinnvolle Freizeitgestaltung, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird ihrer Verantwortung als Sportstadt gerecht und unterstützt die Entwicklung des individuellen und organisierten Sports im Rahmen einer kontinuierlichen Sportförderung. Damit ermöglicht sie ihrer Bevölkerung in unterschiedlichster Weise sportlich aktiv zu sein und begünstigt ebenso die Eigenverantwortung der Sportvereine.

Entsprechend den Leitlinien der Stadtentwicklung baut die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ihren Charakter als Sportstadt weiter aus. Sie schafft zunehmend ein modernisiertes und optimiertes Netz vielfältigster Sportstätten.

Die Vergabe kommunaler Sportanlagen erfolgt auf den Grundlagen der "Sportstättenordnung der Hansestadt Rostock" und der „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock“ in der jeweils gültigen Fassung.

Bei Interesse an der Buchung einer Sportstätte, finden Sie nähere Informationen, Anträge und einen Mustervertrag unter Sportstätte buchen.

Die Vergabe von Sondersportstätten insbesondere zu Großveranstaltungen erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Zu den Sondersportstätten gehören u.a. die Laufhalle, die Eishalle, die Sporthalle "Fiete-Reder" Marienehe, die Kunstturnhalle, die Sporthalle Warnemünde und die Schwimmhallen und Bäder in Trägerschaft der Hansestadt Rostock. Nähere Informationen zum Hallenschwimmbad "Neptun" finden Sie unter Hallenschwimmbad "Neptun".

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Sitz des Olympiastützpunktes Mecklenburg-Vorpommern als Einrichtung intensiver Förderung des Hochleistungssports. Mehrere von den Bundesverbänden anerkannte Bundesnachwuchsstützpunkte unterstützen die Entwicklung des Leistungssports in den Sportarten Wasserspringen, Segeln und Rudern.  Olympia-, Perspektiv- und Ergänzungskader (OK, PK, EK) und eine große Anzahl Sportlerinnen und –sportler in den Nachwuchskadern NK 1 und NK 2 und dem Landeskader (LK) werden in diesen Sportarten vom Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern betreut. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt dem Olympiastützpunkt die notwenigen Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie unter "Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern".

Der Stadtsportbund versteht sich als Berater bzw. Koordinator der ihm angeschlossenen Sportvereine. Er gewährt Hilfe und Unterstützung in kommunalen sportpolitischen Fragestellungen, Rechtsfragen und Sportförderungen. Der Stadtsportbund fungiert als Bindeglied der Rostocker Sportvereine zum Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern. Nähere Informationen zum Stadtsportbund Rostock e.V., den Sportvereinen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die vielfältigen Sportarten finden Sie unter "Stadtsportbund Rostock e.V".

Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (im weiteren LSB M-V e.V. genannt) ist der Dachverband der Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde sowie Landesfachverbände im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der LSB M-V e.V. versteht sich als Dienstleister für die Sportvereine im Land. Mit seiner Geschäftsstelle in Schwerin informiert, berät und unterstützt der LSB M-V e.V. die Sportvereine und -verbände in finanziellen, zuwendungsrechtlichen und organisatorischen Fragen der Vereins- und Verbandsführung. Nähere Informationen zum Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. finden Sie unter "Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.".

Sportförderung

Im Rahmen eigener Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der „Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock“ in der jeweils gültigen Fassung Zuwendungen an Sportvereine und Sportverbände in der Hansestadt Rostock.
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Wassersport

Sportstätte buchen

Bei Interesse an der Buchung einer Sportstätte beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Die Antragstellung hat mindestens 12 Wochen vor der Nutzung und ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
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Sport hält fit - Zumba

Sportstättenentwicklungsplanung

Informationen zur Sportstättenentwicklungsplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock finden Sie hier Mehr

Sportstättenentwicklungsplan