Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) weist in der jeweils gültigen Fassung die Aufgaben der Schulträger aus (§102 SchulG M-V). Diese umfassen insbesondere:
- die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,
- das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und
- den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken.
Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt den Kindern und Jugendlichen ein breites Bildungsspektrum zur Verfügung. An derzeit insgesamt 44 kommunal getragenen und 16 frei getragenen Schulen finden die Schülerinnen und Schüler beste Lernbedingungen.
Insgesamt 16.254 Schüler/-innen (415 Schüler/-innen mehr als im Vorjahr) werden im kommenden Schuljahr an kommunal getragenen allgemein bildenden Schulen lernen. Darüber hinaus besuchen 5.263 Schüler/-innen (75 Schüler/-innen mehr als im Vorjahr) frei getragene allgemein bildende Schulen in der Hanse-und Universitätsstadt Rostock.
Die Anzahl aller Schüler/-innen an allgemein bildenden Schulen beträgt im beginnenden Schuljahr 2024/25 damit 21.517 und hat sich gegenüber dem Schuljahresbeginn des Vorjahres damit von seinerzeit 21.027 um insgesamt 490 Schüler/-innen erhöht.
Voraussichtlich werden sich 6.850 Schüler/-innen und Auszubildende (71 Schüler/-innen und Auszubildende mehr als im Vorjahr) an den beruflichen Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden.
Einen näheren Überblick über die Schularten finden Sie unter Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Nähere Informationen zur Schulstruktur und zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie unter Schulentwicklungsplanung.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Schulen und schulischen Einrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Soweit vorhanden, finden Sie außerdem Links auf eigene Internetseiten und E-Mail-Adressen.
Schulverwaltungsamt
Das Schulverwaltungsamt nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wahr.
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Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Informationen zur Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Schulentwicklungsplanung
Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Örtlich zuständige Schule
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Örtlich nicht zuständige Schule
Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Schülerinnen und Schüler
Für Schülerinnen und Schüler, denen die tägliche Fahrt zur örtlich zuständigen Schule nicht zugemutet werden kann, sind gemäß § 102 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) Internate und Wohnheime für Schulangebote mit überregionaler Bedeutung vorzuhalten.
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