Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Schulausbildung beginnt in Mecklenburg-Vorpommern mit der Grundschule, die die Klassenstufen 1 bis 4 umfasst. Daran schließt sich seit dem Schuljahr 2006/2007 die schulartunabhängige Orientierungsstufe in den Klassenstufen 5 und 6 an.
Diese neue Form der Orientierung auf spätere Bildungsgänge findet im Rahmen des längeren gemeinsamen Lernens an Regionalen und Gesamtschulen, an Sport- und Musikgymnasien sowie an der Schule für Hochbegabte statt. Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgansstufe 6 wird eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung erteilt, auf deren Grundlage nach entsprechender Beratung der Erziehungsberechtigten die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge erfolgt.
Die einzelnen Schularten im Detail:
... umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Er kann jahrgangsstufenübergreifend erteilt werden, wenn dies zur Erhaltung eines wohnortnahen Schulstandortes erforderlich ist oder das Schulprogramm dies vorsieht. Die Schülerinnen und Schüler rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Erziehungsberechtigten regelmäßig über die Lernentwicklung ihrer Kinder. Ab Jahrgangsstufe 2 erfolgt eine Versetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe. Zusätzlich zum Lernentwicklungsbericht wird ein Notenzeugnis erteilt. Spätestens ab der Jahrgangsstufe 3 findet Fachunterricht in einer Fremdsprache statt.
Grundschulen
... als moderne berufsvorbereitende Schule wurde zum Schuljahr 2002/03 als neue Schulart in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10 und führt am Ende der Jahrgansstufe 9 zur Berufsreife und am Ende der Jahrgangsstufe 10 zur Mittleren Reife.
Regionale Schulen
...umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 bzw. die Klassenstufen 5 bis 12, soweit eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist. Gesamtschulen werden als Kooperative (KGS) bzw. Integrierte (IGS) Gesamtschulen geführt.
Gesamtschulen
... umfasst die Klassenstufen 7 bis 12 und führt zum Abitur. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die befähigt den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen.
Gymnasien
... unterrichtet Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht in allgemein bildenden Schulen nicht hinreichend gefördert werden können. Sie sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf den individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt entsprechend ihrer Ausgangslage bedarfsgerecht auf der Grundlage individueller Förderpläne.
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann für die Förderschwerpunkte:
- Lernen
- Sprache
- Sehen
- Hören
- emotionale und soziale Entwicklung
- körperliche und motorische Entwicklung
- geistige Entwicklung
- Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler
festgestellt werden.
Förderschulen
umfasst die Schularten Berufsschule, Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Fachgymnasium, Fachoberschule und Fachschule. Sie erfüllt mit den Ausbildungsbetrieben einen gemeinsamen Bildungsauftrag, bereitet auf eine Berufsausbildung vor oder vermittelt eine Berufsgrundbildung als Teil einer Berufsausbildung oder begleitet eine Berufstätigkeit oder ein Praktikum.
Berufliche Schulen
Die Beruflichen Schulen differenziert betrachtet:
1. Berufsschule
Ziel: Die Berufsschule vermittelt als Partner eines Ausbildungsbetriebes eine berufliche Grund- und Fachbildung und erweitert die allgemeine Bildung (duale Berufsausbildung) oder bereitet auf eine Berufsausbildung vor (Berufsausbildung vorbereitende Bildungsgänge).
Voraussetzungen: Grundsätzlich hat jeder Jugendliche, der berufsschulpflichtig ist oder in ein erstes Ausbildungsverhältnis für einen anerkannten Ausbildungsberuf eintritt, Anspruch auf Aufnahme in eine Berufsschule.
2. Berufsfachschule
Ziel: Die Berufsfachschule führt die Schülerinnen und Schüler zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Absolventen können Fachkräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen, in einzelnen Bereichen auch eigenverantwortlich wahrnehmen.
Voraussetzungen:In den Bildungsgang der Berufsfachschule können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die mindestens die Berufsreife oder den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen.
3. Höhere Berufsfachschule
Ziel: Die Höhere Berufsfachschule führt die Schülerinnen und Schüler zu einem staatlichen Berufsabschluss. Sie gliedert sich in Unterricht sowie praktische Ausbildung oder Praktikum. In der Höheren Berufsfachschule kann durch Zusatzunterricht und Zusatzprüfung die Fachhochschulreife erworben werden.
Voraussetzungen:Die Aufnahme setzt die Mittlere Reife, jedoch weder eine Berufsausbildung noch eine berufliche Erwerbstätigkeit voraus.
4. Fachgymnasium
Ziel: Das Fachgymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife.
Gliederung und Aufbau: Die Ausbildung dauert drei Jahre, sie umfasst eine einjährige Einführungsphase, die Jahrgangsstufe 11 und eine zweijährige Qualifikationsphase, die Jahrgangsstufen 12 und 13. In Bildungsgängen, die zusätzlich zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht führen, umfasst die Vorstufe 2 Jahre.
Voraussetzungen: Die Aufnahme in das Fachgymnasium setzt die Mittlere Reife oder eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung voraus.
5. Fachoberschule
Ziel: Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife.
Gliederung und Aufbau: Die Fachoberschule ist in Fachrichtungen und gegebenenfalls in Schwerpunkte gegliedert.
Voraussetzungen: Die Aufnahme in das Fachgymnasium setzt die Mittlere Reife oder eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung voraus.
6. Fachschule
Die Fachschule ist eine Einrichtung der beruflichen Weiterbildung.
Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an. Sie vermitteln vertiefte und erweiterte berufliche Fachkenntnisse und erweitern die allgemeine Bildung (vgl. § 28 Schulgesetz).
Voraussetzungen: Die Aufnahme in die Fachschule setzt den Berufsabschluss oder die Berufsreife voraus. Außerdem sind regelmäßig eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit erforderlich.
Schulverwaltungsamt
Das Schulverwaltungsamt nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wahr.
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Örtlich zuständige Schule
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Örtlich nicht zuständige Schule
Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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Schulentwicklungsplanung
Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Informationen zur Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien
Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.