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Benutzung, Recherchen, Vorträge

Benutzung

Eine Benutzung des Archivguts ist im Lesesaal des Stadtarchivs zu den Öffnungszeiten möglich. Im Lesesaal befinden sich gegenwärtig 9 Arbeitsplätze, zusätzlich sind 3 technische Arbeitsplätze an den Lesegeräten vorhanden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Für die Recherche und für das Auffinden der gesuchten Quellen stehen im Lesesaal die Findhilfsmittel des Archivs zur Verfügung. Die Lesesaalaufsicht und die Bestandsverantwortlichen stehen den Benutzern und Benutzerinnen für die Beratung zur Verfügung. Um das wertvolle Archivgut zu schützen, aber auch um Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und schutzwürdige Belange der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu wahren, sind die Bestimmungen der Benutzungsordnung zu beachten (siehe Download).

Beim erstmaligen Besuch ist ein Benutzungsantrag zu stellen. Die Benutzung beschränkt sich auf den im Antrag angegebenen Zweck. Die Archivalien müssen vor der Einsicht im Lesesaal durch den Benutzer schriftlich bestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt frühestens von einem halben Öffnungstag zum nächstfolgenden.

Eine Ausleihe ist aufgrund des einmaligen Charakters der Unterlagen nicht möglich. Beim Umgang mit den Unterlagen ist auf äußerste Sorgfalt zu achten. Sollte der Erhaltungszustand des Archivgutes gefährdet sein, kann keine Vorlage erfolgen. Akten jüngeren Datums, insbesondere personenbezogene Unterlagen, unterliegen einer Sperrfrist. Zu beachten ist, daß von jeder veröffentlichten Arbeit, aber auch von unveröffentlichten Arbeiten, die wesentlich auf der Benutzung von Quellen des Archivs beruhen, ein Belegexemplar abzuliefern ist.

Recherchen

Es besteht die Möglichkeit, mit einem schriftlichen Auftrag Recherchen durch unsere Mitarbeiter auszulösen. Abhängig vom Aufwand sind die Recherchen gebührenpflichtig, insbesondere wenn sie im nichtöffentlichen Interesse erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der Archivgebührensatzung (siehe Download).

Reproduktionen und Veröffentlichungen

Reproduktionen können kostenpflichtig über das Archiv angefertigt werden. Die Bestimmungen der Archivgebührensatzung sind zu beachten. Sind die Reproduktionen für eine Veröffentlichung bestimmt, ist vor der Produktion eine Genehmigung einzuholen. Als Veröffentlichung im Sinne des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte gelten zum Beispiel Nachdruck, bildhafte Wiedergabe, Verfilmung oder Digitalisierung und das Verbreiten mittels Buch, Zeitung, Zeitschrift, Film, Internet sowie anderer Medien. Wird die Zustimmung erteilt, also ein Verwertungsrecht zugesprochen, ist die vollzogene Veröffentlichung mittels eines Belegexemplares unter Angabe der Auflagenstärke dem Archiv anzuzeigen. Es wird ein Gebührenbescheid durch das Archiv erstellt.

Vorträge

Das Archiv bietet der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen seiner Möglichkeiten Vorträge zu archiv- und stadtgeschichtlichen Themen und Archivführungen an. Um Terminabsprache wird gebeten.