Bürgerschaft
Die Stadtvertretung führt in Rostock die Bezeichnung Bürgerschaft. Ihre Vorsitzende oder Vorsitzender führt die Bezeichnung Präsidentin oder Präsident der Bürgerschaft. Der Präsidentin oder dem Präsidenten steht ein Büro zur Verfügung.
Präsidium
Die Bürgerschaft bildet ein Präsidium. Unter Anrechnung der Präsidentin oder des Präsidenten gehören dem Präsidium je eine Vertreterin oder ein Vertreter der einzelnen Fraktionen an. Die Bürgerschaft wählt aus ihren Reihen
− eine Präsidentin oder einen Präsidenten,
− eine 1. stellvertretende Präsidentin oder einen 1. stellvertretenden Präsidenten,
− eine 2. stellvertretende Präsidentin oder einen 2. stellvertretenden Präsidenten sowie
− die weiteren Mitglieder des Präsidiums.
Das Präsidium unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten
1. bei der Aufstellung der Tagesordnung,
2. bei der Leitung der Sitzung der Bürgerschaft,
3. bei der Auslegung der Geschäftsordnung,
4. bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner repräsentativen Pflichten.
Es wird eine Beschwerdekommission zur Aufarbeitung der Anliegen von Einwohnerinnen und Einwohnern, denen in der DDR-Vergangenheit Unrecht zugefügt wurde, sowie für Beschwerden allgemeiner Art gebildet.
Präsident der Bürgerschaft
Dr. Heinrich Prophet
Neuer Markt 1
18055 Rostock
Telefon: 0381 381-1611
Telefax: 0381 381-1320
E-Mail: senden
Fraktionen
Mitglieder der Bürgerschaft können sich zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Mitgliedern bestehen.