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Kämmereiamt

Geänderte Kontaktmöglichkeiten!

Derzeit gelten nachfolgende abweichende Kontaktmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung. An Feiertagen entfallen die Kontaktmöglichkeiten. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.

Kämmereiamt

Das Amt ist für Bürgerangelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Tel. 0381 381-2006
per E-Mail: kaemmerei@rostock.de

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen bilden die Grundlage für das städtische Handeln. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nimmt eine Fülle von verschiedenen Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger wahr. Gesetzlichen Pflichtaufgaben, übertragene Aufgaben und freiwillige Leistungen sind hierbei die wesentlichen Bestandteile. Sämtliche hierzu notwendige Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen werden im Haushaltsplan geordnet.

Der Haushaltsplan gliedert sich in den Ergebnis- und Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden die tatsächlichen Ressourcenverbräuche anhand von Erträgen und Aufwendungen dargestellt. Er gibt einen Überblick über die Leistungsfähigkeit der Stadt. Hierzu zählen auf der Ertragsseite u.a. Steuern, Zuweisungen, Beiträge. Zu den Aufwendungen gehören u.a. die Personalaufwendungen, Mieten, Pachten, Abschreibungen, Sozialleistungen, Unterhaltungskosten.

Der Finanzhaushalt enthält alle im aktuellen Haushaltsjahr anfallenden laufenden Ein- und Auszahlungen. Zugleich werden hier aber auch alle geplanten Investitionseinzahlungen und Investitionsauszahlungen sowie Kreditaufnahmen und geplante Tilgungen abgebildet. Der Finanzhaushalt gibt somit einen Überblick über die liquide Lage der Stadt.

Darüber hinaus führt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock städtebauliche Sondervermögen wie das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ und die Fördergebiete Rostock-Dierkow, Rostock Toitenwinkel, Rostock-Lichtenhagen und Rostock-Schmarl als Sonderrechnung und stellt dafür gesonderte Haushalte auf.

Neben dem Kerngeschäft der Stadtverwaltung ist die Hanse- und Universitätsstadt überdies als „Konzern“ in vielerlei Hinsicht wirtschaftlich tätig. Zum einen mit ihren Eigenbetrieben Kommunale Objektbewirtschaftung, kurz KOE, Südstadtklinikum und Tourismuszentrale. Zum anderen mit ihren zahlreichen Beteiligungen wie z.B. WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV,) Zoologischer Garten Rostock gGmbH. Für alle Gesellschaften sind ähnlich zum Haushaltsplan Wirtschaftspläne aufzustellen, die Teil der Gesamtdokumentation werden.

Zuständig für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltes, sowie der sich anschließenden Jahresabschlussarbeiten ist das Kämmereiamt. Es ist damit Ansprechpartner für alle Belange finanzieller Art im weitesten und engeren Sinne, die die Stadtverwaltung betreffen.

Der Haushaltsplan nebst Anlagen ist unter Haushaltsplan 2024/2025 einzusehen. Hier stehen den Gremien der Bürgerschaft sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Finanzdaten des Gesamthaushaltes bis hin zu den einzelnen gebildeten Produkten detailliert zur Verfügung.

Haushaltsplan 2022/2023

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Haushaltsplanentwurf 2024/2025: Übersicht der Aufwendungen

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Eine E-Rechnung (auch XRechnung genannt) ist ein Datensatz, der nach genauen Vorgaben erstellt wurde und in einem elektronischen Format übermittelt und empfangen wird. 
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