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Haushaltsplan 2022/2023

Die Haushaltssatzungen 2022/2023 (Kernhaushalt und Städtebauliche Sondervermögen) nebst Haushaltssicherungskonzept wurden durch die Bürgerschaft am 11.05.2022 beraten und beschlossen (2022/BV/3009). Durch die bevorstehende Neuwahl eines Oberbürgermeisters bzw. einer Oberbürgermeisterin musste eine Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushaltsplan erfolgen. Aus diesem Grund hat die Bürgerschaft in Ihrer Sitzung am 06.07.2022 einen Ergänzungsbeschluss (2022/DV/3375) gefasst. Die Haussatzungen sowie die Dokumentation des Haushaltsplans sind in den weiterführenden Links einsehbar.

Mit Schreiben vom 04.08.2022 hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt. Teilgenehmigungen wurden für die beantragten Kreditermächtigungen (beantragt: 55.523.200 Euro –genehmigt: 53.733.300 Euro) und für die Verpflichtungsermächtigungen (beantragt: 54.131.900–genehmigt: 53.985.400 Euro)  erteilt.

Im Haushaltsjahr 2022 wurden 145 Mio. EUR für Investitionsmaßnahmen eingeplant. Finanziert werden sollen diese aus Fördermitteln und Zuweisungen Dritter sowie aus den genehmigten Kreditaufnahmen.

Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat ebenso die Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt. Auch hier wurden für die Teilgenehmigungen für beantragte Verpflichtungsermächtigungen für das Sanierungszentrum „Stadtzentrum Rostock“ und das Fördergebiet Rostock-Toitenwinkel erteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzungen 2022 erfolgten am 20.08.2022 im Städtischen Anzeiger, sodass die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für 2022 sowie die Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen am 21.08.2022 rückwirkend zum 01.01. in Kraft traten.

1. Nachtragshaushalt 2022
Ende des Jahres musste ein Nachtragshaushalt erstellt werden. Dieser wurde von der Bürgerschaft am 07.12.2022 unter der Beschlussnummer 2022/BV/3766 beraten und genehmigt. Die Pflicht zur Erstellung des Nachtrages für das Haushaltsjahr 2022 ergab sich, da bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen in den Haushaltsplan aufgenommen werden mussten. Zum Ankauf der OSPA-Arena und zur Finanzierung von städtischen Objekten sollen dem Eigenbetrieb KOE noch in 2022 ein investiver Zuschuss gewährt werden.

Weiterhin wurden finanzielle Mittel zur Finanzierung eines Hilfspaketes für die RVV GmbH auf Grund der Energiekrise bereitgestellt. Darüber hinaus erfolgte für das Haushaltsjahr 2022 eine Neuordnung der Bedarfe für das Rostocker Oval sowie weiterer notwendige haushaltsrechtliche Anpassungen. Die detaillierten Bedarfe und Erläuterungen können aus den Übersichten zu den Teilhaushalten, dem Investitionsprogramm sowie dem Vorbericht zu entnommen werden.

Die vorgenommenen Änderungen führen zu keiner Veränderung des bisherigen Saldos des Ergebnis- und Finanzhaushaltes. Vielmehr konnten aufgrund des fortgeschrittenen Haushaltsjahres Anpassungen von bestehenden Planansätzen erfolgen, die dann zur Deckung der neuen Planungen des Nachtragshaushaltes eingesetzt wurden.

Die 1. Nachtragssatzung wurde von der Rechtsaufsicht zusammen mit der Haushaltssatzung 2023 am 19.12.2022 genehmigt.  Der in der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen entspricht dem (Teil-)Genehmigungsbetrag zur Haushaltssatzung – dieser wurde vollständig genehmigt.
Auch der in der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen entspricht dem (Teil-)Genehmigungsbetrag zur Haushaltssatzung. Auch dieser wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde vollständig genehmigt. Neue Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.

Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung erfolgt am 26.12.2022 unter www.rostock.de/bekanntmachungen

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 sowie der Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens wurden nach Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2022/2023 zunächst zurückgestellt. Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen hierzu sind nunmehr am 19.12.2022 wie folgt erteilt wurden.

Teilgenehmigungen wurden für die beantragten Kreditermächtigungen (beantragt: 97.647.400 Euro – genehmigt: 73.369.700 Euro) und für die Verpflichtungsermächtigungen (beantragt: 46.856.900 – genehmigt: 41.817.000 Euro) erteilt.
In 2023 sollen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 195 Mio. Euro umgesetzt werden, die zur Hälfte aus Zuweisungen und Fördermitteln finanziert werden sollen. Der verbleibende Differenzbetrag, also der Eigenanteil, soll, soweit erforderlich aus den genehmigten Kreditaufnahmen erfolgen.

Die  öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzungen 2023 erfolgt am 26.12.2022 unter www.rostock.de/bekanntmachungen

Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 unterliegt die Durchführung des Haushaltsplanes 2023 ab dem 01.01.2023 keinerlei haushaltswirtschaftlicher Beschränkungen.

Alle wichtigen und ausführlichen Informationen zum Haushaltsplan 2020/2023 sowie zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 können Sie aus den nachfolgenden Anlagen entnehmen.

Für Rückfragen zum Haushaltsplan steht Ihnen folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung: buergeranfragen.haushalt@rostock.de