Förderrichtlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Förderrichtlinien sind Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Dritte).
Die im Haushaltsplan ausgewiesene Zweckbestimmung, einschließlich der Erläuterung sowie die Zielsetzung, die mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln verfolgt wird, ist häufig zu kurz oder zu allgemein umschrieben. Deshalb dienen die Förderrichtlinien dazu, dass der Zuwendungszweck präzisiert und Zuwendungsvoraussetzungen ausführlich dargestellt werden können.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die fachlich zuständige Organisationseinheit auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
An dieser Stelle können folgende bestehenden Förderrichtlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, den verantwortlichen Organisationseinheiten zugeordnet, eingesehen werden:
TH 03 – Büro des Oberbürgermeisters
- Richtlinie zur Förderung internationaler Austauschprojekte371.8 KB
- Kriterien für die finanzielle Beteiligung des Kommunalen Präventionsrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KPR) an kriminalpräventiven Mikroprojekten innerhalb des Stadtgebietes43.4 KB
TH 32 – Stadtamt
TH 41 – Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt
TH 45 – Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
TH 50 – Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock6.2 MB
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen – Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Vereine3.7 MB
TH 67 – Amt für Stdtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Förderung des Kleingarten- und Flächenmanagements2.6 MB
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Förderung des urbanen Gardening1.1 MB
TH 73 – Amt für Umwelt- und Klimaschutz