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Förderrichtlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Die Förderrichtlinien sind Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Dritte).

Die im Haushaltsplan ausgewiesene Zweckbestimmung, einschließlich der Erläuterung sowie die Zielsetzung, die mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln verfolgt wird, ist häufig zu kurz oder zu allgemein umschrieben. Deshalb dienen die Förderrichtlinien dazu, dass der Zuwendungszweck präzisiert und Zuwendungsvoraussetzungen ausführlich dargestellt werden können.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die fachlich zuständige Organisationseinheit auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

An dieser Stelle können folgende bestehenden Förderrichtlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, den verantwortlichen Organisationseinheiten zugeordnet, eingesehen werden:

TH 03 – Büro des Oberbürgermeisters

TH 32 – Stadtamt

TH 41 – Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt

TH 45 – Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen

TH 50 – Amt für Jugend, Soziales und Asyl

TH 67 – Amt für Stdtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen

TH 73 – Amt für Umwelt- und Klimaschutz