Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist bemüht, ihre Website rathaus.rostock.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website rathaus.rostock.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
rathaus.rostock.de ist wegen der folgenden Einschränkungen teilweise mit dem Behindertengleichstellungs-gesetz - BGG und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einfache Sprache - unverhältnismäßige Belastung
- Erläuterungen in Gebärdensprache - Die Umsetzung ist in Planung.
- Karten und Imagemaps - unverhältnismäßige Belastung
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde nach einer gewissenhaften Selbstbewertung erstellt
Feedback und Kontaktangaben
Bei Hinweisen, Kritik und Fragen zur Umsetzung der jeweiligen Regularien erreichen Sie den zuständigen Mitarbeiter unter info@rostock.de. Dieser wird sich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Einwände/EIngaben nicht entsprechend behandelt werden, steht es Ihnen frei, sich unter
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html
einen Antrag auf Schlichtung zu stellen. Dort finden Sie auch die genauen Hinweise und Ratschläge zum Vorgehen.