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Sonstige bildungsrelevante Einrichtungen

Nachfolgend sind die Sonstigen bildungsrelevanten Einrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeführt. Soweit vorhanden, finden Sie außerdem Links auf eigene Internetseiten und E-Mail-Adressen.

Zooschule Rostock
Zooschule Rostock | Foto: Zoo Rostock

Zooschule
Rennbahnallee 21
18059 Rostock

Telefon: 0381 2082212
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Verkehrs- und Freizeitgarten Rostock (Jugendverkehrsschule)
Tiergartenallee 4
18059 Rostock

Telefon: 0381 4925274
Telefax: 0381 4925274

Sternwarte Rostock
Sternwarte Rostock | Foto: Amt für Schule und Sport

Sternwarte / Astronomische Station "Tycho Brahe"
Nelkenweg 6
18057 Rostock

Telefon: 0381 4934068
Telefax: 0381 4934068
E-Mail: senden

Zur Webseite "Sternwarte / Astronomische Station "Tycho Brahe""

Zu den Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien

Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.


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Luftbild, Neuer Markt

Schulverwaltungsamt

Das Schulverwaltungsamt nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt  Rostock wahr.
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Verwaltungsgebäude Amt für Schule und Sport

Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Schülerinnen und Schüler der Nordlichtschule mit Marlen Schmidt und Kerstin Lange

Informationen zur Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Die gelben Westen machen Kinder im Straßenverkehr sicherer

Schulentwicklungsplanung

Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Broschüre Schulentwicklungsplan

Örtlich zuständige Schule

Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler  ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Luftbild Rostock Innenstadt

Örtlich nicht zuständige Schule

Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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Luftbild Hansestadt Rostock - © Bernd Hagedorn - Fotostudio Hagedorn