Sonstige bildungsrelevante Einrichtungen
Nachfolgend sind die Sonstigen bildungsrelevanten Einrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeführt. Soweit vorhanden, finden Sie außerdem Links auf eigene Internetseiten und E-Mail-Adressen.
Zooschule
Rennbahnallee 21
18059 Rostock
Telefon: 0381 2082212
E-Mail: senden
Sternwarte / Astronomische Station "Tycho Brahe"
Nelkenweg 6
18057 Rostock
Telefon: 0381 4934068
Telefax: 0381 4934068
E-Mail: senden
Zur Webseite "Sternwarte / Astronomische Station "Tycho Brahe""
Zu den Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien
Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.
Schulverwaltungsamt
Das Schulverwaltungsamt nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wahr.
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Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Informationen zur Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Schulentwicklungsplanung
Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Örtlich zuständige Schule
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Örtlich nicht zuständige Schule
Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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