Regionale Schulen
Nachfolgend sind die Regionalen Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit den ensprechenden Kontaktdaten aufgeführt. Soweit vorhanden, finden Sie außerdem Links auf eigene Internetseiten.
Regionale Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
"Nordlicht-Schule"
Regionale Schule
Ratzeburger Straße 9
18109 Rostock
Telefon: 0381 381 41460
Telefax: 0381 381 41463
E-Mail: senden
Zur Webseite ""Nordlicht-Schule""
Regionale Schule
Taklerring 43
18109 Rostock
Telefon: 0381 381 41510
Telefax: 0381 381 41513
E-Mail: senden
Zur Webseite "Störtebekerschule"
"Krusensternschule"
Regionale Schule
Stephan-Jantzen-Ring 6
18106 Rostock
Telefon: 0381 381 41440
Telefax: 0381 381 41443
E-Mail: senden
Zur Webseite ""Krusensternschule""
"Heinrich-Schütz-Schule" Eliteschule des Sports/ Eliteschule des Fußballs
Regionale Schule
Heinrich-Schütz-Straße 10 a
18069 Rostock
Telefon: 0381 381 41620
Telefax: 0381 381 41623
E-Mail: senden
Zur Webseite ""Heinrich-Schütz-Schule" Eliteschule des Sports/ Eliteschule des Fußballs"
"Otto Lilienthal"
Regionale Schule
Bertha-von-Suttner-Ring 1 a
18147 Rostock
Telefon: 0381 381 41330
Telefax: 0381 381 41333
E-Mail: senden
Zur Webseite ""Otto Lilienthal""
Baltic-Schule Rostock
Regionale Schule
Pablo-Picasso-Straße 43
18147 Rostock
Telefon: 0381 381 41300
Telefax: 0381 381 41303
E-Mail: senden
Zur Webseite "Baltic-Schule Rostock"
weitere Schularten
Schulverwaltungsamt
Das Schulverwaltungsamt nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wahr.
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Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Informationen zur Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Schulentwicklungsplanung
Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Örtlich zuständige Schule
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Örtlich nicht zuständige Schule
Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien
Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.