Home
Navigation

Haushaltsplan 2024/2025

Die Haushaltssatzungen 2024/2025 für den Kernhaushalt und die Städtebauliche Sondervermögen wurden durch die Bürgerschaft am 17.01.2024 beraten und beschlossen.

Mit Schreiben vom 02.05.2024 hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Bestandteilen der Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und deren Anlagen für den Doppelhaushalt 2024/2025 getroffen. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde die vollständige Kreditaufnahme in Höhe von 89,4 Mio. EUR und gleichwohl die geplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 80,0 Mio. EUR genehmigt. Teilgenehmigt wurde die beantragte Kreditermächtigungen 2025 (beantragt: 95,8 Mio. Euro – genehmigt: 93,8 Mio. EUR), wobei Handlungsspielraum zur Nachgenehmigung eingeräumt wurden. Die Verpflichtungsermächtigungen für 2025 wurden wiederum vollständig in Höhe von 63,3 Mio. EUR genehmigt.

Neben den Entscheidungen zum Kernhaushalt hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ebenso über die Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen für das Haushaltsjahr 2024/2025 entschieden. Hier erfolgten Teilgenehmigungen/Versagungen für beantragte Verpflichtungsermächtigungen 2024 für das Sanierungszentrum „Stadtzentrum Rostock“, das Fördergebiet Rostock-Dierkow, das Fördergebiet Rostock-Toitenwinkel sowie für das Fördergebiet Rostock-Lichtenhagen. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen 2025 für das Sanierungszentrum „Stadtzentrum Rostock“ und das Fördergebiet Rostock-Lichtenhagen wurden vollständig genehmigt.

Die öffentliche Bekanntmachung gem.§ 47 Abs. 2 KV M-V erfolgte auf der Internetseite www.rostock.de/bekanntmachungen am 08.05.2024, sodass die Haushaltssatzung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock sowie die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen am 09.05.2024 in Kraft getreten sind. Ab diesem Zeitpunkte unterliegt die Durchführung des Haushaltsplanes lediglich den Beschränkungen der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen.

Wichtige und ausführliche Informationen zum Haushaltsplan können Sie aus den nachfolgenden Anlagen entnehmen.

Für Rückfragen zum Haushaltsplan steht Ihnen folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung: buergeranfragen.haushalt@rostock.de


 

Haushaltsplan 2022/2023

der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Mehr

Haushaltsplan 2022_2023