Wir, die Mitarbeiter des Standesamtes, gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.
Um die erforderlichen Voraussetzungen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes zu erfüllen, beachten Sie bitte das unten aufgeführte Informationhsblatt sowie die folgenden Ausführungen.
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