Geburten
Wir gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.
Die Geburt Ihres Kindes wird vom Krankenhaus innerhalb von 7 Arbeitstagen beim Standesamt angezeigt. Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie schnellstmöglich.
Bitte suchen Sie frühestens 10 Tage nach der Geburt Ihres Kindes Kontakt zu uns.
Das Standesamt arbeitet ausschließlich mit Terminvereinbarungen.
Online-Terminvereinbarungen sind unter folgendem Link möglich:
https://rathaus.rostock.de/OnlineTermine/select2?md=11
Alle erforderlichen Urkunden sind im Original vorzulegen. Kopien werden nicht anerkannt. Bitte denken Sie daran einen gültigen Personalausweis zur Vorsprache mitzubringen.
Unsere Büros befinden sich im Erdgeschoss, sind jedoch leider nicht barrierefrei zu erreichen.
Kontakt: per Mail: geburten@rostock.de (Telefonnummer angeben!)
per Telefon: 0381 / 381 - 1480
0381 / 381 – 1481
Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, nutzen Sie gerne unseren Anrufbeantworter.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Vornamen des Kindes
Haben Sie als Eltern das Sorgerecht gemeinsam, legen Sie die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest. Dafür reicht eine einfache, formlose Erklärung.
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Nachnamen bei nicht gemeinsamen Ehenamen
Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder wenn Sie als unverheiratete Eltern aufgrund einer offiziellen Erklärung nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihren Nachwuchs ausüben, entscheiden Sie gemeinsam
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Nachnamen bei gemeinsamen Ehenamen
Wenn Sie als verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt auch Ihr Nachwuchs im Allgemeinen automatisch diesen Ehenamen.
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Totgeburt
Sehr geehrte Eltern,
Sie haben einen großen Verlust erleiden müssen. Dazu möchten wir Ihnen unser tiefstes Mitgefühl aussprechen.
Um Ihnen in Ihren schweren Stunden behördliche Wege zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, sich im Standesamt Rostock unter der Telefonnummer: 0381 381-1474 oder 0381 381-1480 zu melden. Wir werden Ihnen dann erklären, welche Unterlagen zur Beurkundung erforderlich sind. Ebenso stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei weiteren Fragen zur Verfügung.