Geburten
Geänderte Kontaktmöglichkeiten!
Derzeit gelten nachfolgende abweichende Kontaktmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung. An Feiertagen entfallen die Kontaktmöglichkeiten. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
Standesamt: Geburten
Tel. . 0381 381-1474 und -1480
E-Mail: geburten@rostock.de

Wir, die Mitarbeiter des Standesamtes, gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.
Um die erforderlichen Voraussetzungen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes zu erfüllen, beachten Sie bitte das unten aufgeführte Informationhsblatt sowie die folgenden Ausführungen.
Die Unterlagen, die Sie der Mitarbeiterin der Klinik übergeben haben, werden durch einen Boten der Klinik in das Standesamt gebracht.
Das Krankenhaus hat eine gesetzliche Anzeigefrist von 7 Werktagen. Bitte nehmen Sie daher frühestens eine Woche nach der Geburt des Kindes telefonisch mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten in diesem Aufgabenbereich ausschließlich mit Terminvereinbarung. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Telefon außerhalb der Öffnungszeiten.
Grundsätzlich gilt, dass alle erforderlichen Urkunden im Original vorliegen müssen. Kopien werden nicht anerkannt.
Wenn Sie im Standesamt Rostock vorsprechen, sind generell die gültigen Personalausweise mitzubringen. Barzahlung und Kartenzahlung sind in der Kasse möglich.
Unsere Büros befinden sich im Erdgeschoss, sind jedoch nicht barrierefrei zu erreichen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Vornamen des Kindes
Haben Sie als Eltern das Sorgerecht gemeinsam, legen Sie die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest. Dafür reicht eine einfache, formlose Erklärung.
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Nachnamen bei nicht gemeinsamen Ehenamen
Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder wenn Sie als unverheiratete Eltern aufgrund einer offiziellen Erklärung nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihren Nachwuchs ausüben, entscheiden Sie gemeinsam
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Nachnamen bei gemeinsamen Ehenamen
Wenn Sie als verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt auch Ihr Nachwuchs im Allgemeinen automatisch diesen Ehenamen.
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