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Geburten mit Auslandsbezug

Allgemeine Hinweise

Das Krankenhaus meldet die Geburt innerhalb von 7 Arbeitstagen, kontaktieren Sie uns daher frühestens nach 10 Tagen.

Sollte ein persönlicher Termin nötig sein, melden wir uns bei Ihnen.

Das Standesamt arbeitet ausschließlich mit Terminvereinbarungen.

Leider sind wir nicht barrierefrei erreichbar.

Benötigte Unterlagen

Für die Beurkundung Ihres Kindes sind folgende Unterlagen im Original einzureichen:

1. Von der Mutter des Kindes

  • Geburtsurkunde
  • deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde (ggf. nach ISO-Norm) von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher
  • Reisepass und/oder ausländischer EU-Personalausweis (EU-Identitätskarte) *
  • Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung/Fiktionsbescheinigung (beidseitig!)
  • Reiseausweis (Es sind zwingend auch Seite 2 und 3 des Reiseausweises zur Vorabprüfung vorzulegen.)

* Achtung für nicht EU-Bürger: Bitte informieren Sie das Standesamt, wenn Sie keinen Reisepass besitzen bzw. wenn sich dieser in der Ausländerbehörde befindet.

2. Vom Vater des Kindes

  • Geburtsurkunde
  • deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde (ggf. nach ISO-Norm) von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher
  • Reisepass und/oder ausländischer EU-Personalausweis (EU-Identitätskarte) *
  • Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung/Fiktionsbescheinigung (beidseitig!)
  • Reiseausweis (Es sind zwingend auch Seite 2 und 3 des Reiseausweises zur Vorabprüfung vorzulegen.)

* Achtung für nicht EU-Bürger: Bitte informieren Sie das Standesamt, wenn Sie keinen Reisepass besitzen bzw. wenn sich dieser in der Ausländerbehörde befindet.

3. Von beiden Elternteilen des Kindes

(Bitte beachten: Übersetzungen aus dem Ausland werden nur in Ausnahmefällen anerkannt.)

Kosten und Gebühren

Sie erhalten einmalig drei kostenlose Geburtsurkunden für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Diese müssen im Original bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Zusätzlich erhalten Sie gebührenpflichtige Geburtsurkunden je nach Bestellung:

für die 1. Urkunde 15,00 Euro jede weitere Urkunde 7,50 Euro
für die 1. mehrsprachige Urkunde 15,00 Euro jede weitere Urkunde 7,50 Euro
Erklärung zur Namenserteilung 35,00 Euro
Einwurf-Einschreiben 4,15 Euro