Geburten mit Auslandsbezug
Allgemeine Hinweise
Das Krankenhaus meldet die Geburt innerhalb von 7 Arbeitstagen, kontaktieren Sie uns daher frühestens nach 10 Tagen.
Sollte ein persönlicher Termin nötig sein, melden wir uns bei Ihnen.
Das Standesamt arbeitet ausschließlich mit Terminvereinbarungen.
Leider sind wir nicht barrierefrei erreichbar.
Benötigte Unterlagen
Für die Beurkundung Ihres Kindes sind folgende Unterlagen im Original einzureichen:
1. Von der Mutter des Kindes
- Geburtsurkunde
- deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde (ggf. nach ISO-Norm) von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher
- Reisepass und/oder ausländischer EU-Personalausweis (EU-Identitätskarte) *
- Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung/Fiktionsbescheinigung (beidseitig!)
- Reiseausweis (Es sind zwingend auch Seite 2 und 3 des Reiseausweises zur Vorabprüfung vorzulegen.)
* Achtung für nicht EU-Bürger: Bitte informieren Sie das Standesamt, wenn Sie keinen Reisepass besitzen bzw. wenn sich dieser in der Ausländerbehörde befindet.
2. Vom Vater des Kindes
- Geburtsurkunde
- deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde (ggf. nach ISO-Norm) von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher
- Reisepass und/oder ausländischer EU-Personalausweis (EU-Identitätskarte) *
- Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung/Fiktionsbescheinigung (beidseitig!)
- Reiseausweis (Es sind zwingend auch Seite 2 und 3 des Reiseausweises zur Vorabprüfung vorzulegen.)
* Achtung für nicht EU-Bürger: Bitte informieren Sie das Standesamt, wenn Sie keinen Reisepass besitzen bzw. wenn sich dieser in der Ausländerbehörde befindet.
3. Von beiden Elternteilen des Kindes
- Heiratsurkunde (und ggf. Heiratsvertrag)
- deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde und des Heiratsvertrages (ggf. nach ISO-Norm) von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher
- vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene "Ergänzung zur schriftlichen Geburtsanzeige §§ 18 bis 21 PStG, § 33 PStV" und "Verbindliche Erklärung zur Namensgebung" (Diese haben Sie bereits im Krankenhaus erhalten.)
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Erklärung gemeinsame elterliche Sorge
(Bitte beachten: Übersetzungen aus dem Ausland werden nur in Ausnahmefällen anerkannt.)
Kosten und Gebühren
Sie erhalten einmalig drei kostenlose Geburtsurkunden für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Diese müssen im Original bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zusätzlich erhalten Sie gebührenpflichtige Geburtsurkunden je nach Bestellung:
für die 1. Urkunde | 15,00 Euro | jede weitere Urkunde | 7,50 Euro |
für die 1. mehrsprachige Urkunde | 15,00 Euro | jede weitere Urkunde | 7,50 Euro |
Erklärung zur Namenserteilung | 35,00 Euro | ||
Einwurf-Einschreiben | 4,15 Euro |