Eheschließung
Hier finden Sie einen Rundgang durch das Standesamt Rostock:
https://my.matterport.com/show/?m=RtKB2gQSkPE
Vielen Dank.
Ihr Team vom Standesamt Rostock
Mit der Eheschließung werden die Eheschließenden rechtlich auf Lebenszeit miteineinander verbunden. Der Weg dorthin wird unter den folgenden Punkten beschrieben.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen
Eheschließung Termine und Reservierung
Hier finden Sie Informationen zu unseren Terminen und Reservierungsmöglichkeiten.
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Unterlagen zur Eheschließung
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen und Ihrem Personenstand. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Dokumente, die nötig sind:
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Anmeldung zur Eheschließung
Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung beim Standesamt. Sie sollen sich beide persönlich anmelden. Ist es Ihnen oder Ihrer Verlobten/ Ihrem Verloben aber nicht möglich persönlich zu erscheinen
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Namensführung
Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der Familienname (z.B. aus einer Vorehe) eines der beiden Partner sein. Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Name bestimmt wurde, kann auch noch später - während des Bestehens der Ehe - von beiden Partnern eine entsprechende Erklärung im Standesamt abgegeben werden.
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Heiraten im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis
Eine Ehe ist wird nach den im Eheschließungsland geltenden Bestimmungen geschlossen. Informationen über die erforderlichen Dokumente erhalten Sie von der eheschließenden Behörde im Ausland, der ausländischen Vertretung in Deutschland oder der deutschen Vertretung im Ausland.
In einigen Ländern wird zur Heirat ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
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Umwandlung von Lebenspartnerschaften
Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland die Ehe schließen. Die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist seit dem nicht mehr möglich.
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