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Na­vi­ga­ti­on

Ehe­schlie­ßung

Hier fin­den Sie ei­nen Rund­gang durch das Stan­des­amt Ros­tock:

https://​my.​mat​terp​ort.​com/​show/?​m=RtK​B2gQ​SkPE

Vie­len Dank.

Ihr Team vom Stan­des­amt Ros­tock

Mit der Ehe­schlie­ßung wer­den die Ehe­schlie­ßen­den recht­lich auf Le­bens­zeit mit­ein­ein­an­der ver­bun­den. Der Weg dort­hin wird un­ter den fol­gen­den Punk­ten be­schrie­ben.


Leis­tungs­be­schrei­bun­gen aus den In­for­ma­ti­ons­diens­ten Meck­len­burg-Vor­pom­mern

Ehe­schlie­ßung Ter­mi­ne und Re­ser­vie­rung

Hier fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zu un­se­ren Ter­mi­nen und Re­ser­vie­rungs­mög­lich­kei­ten.
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Liebesschlösser - neuer Standort errichtet - Bild 3

Un­ter­la­gen zur Ehe­schlie­ßung

Die vor­zu­le­gen­den Un­ter­la­gen rich­ten sich nach Ih­ren per­sön­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und Ih­rem Per­so­nen­stand. Im Fol­gen­den fin­den Sie ei­ne Auf­lis­tung der Do­ku­men­te, die nö­tig sind: 
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Großer Eheschließungsraum

An­mel­dung zur Ehe­schlie­ßung

Der ers­te „amt­li­che Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die An­mel­dung beim Stan­des­amt. Sie sol­len sich bei­de per­sön­lich an­mel­den. Ist es Ih­nen oder Ih­rer Ver­lob­ten/ Ih­rem Ver­lo­ben aber nicht mög­lich per­sön­lich zu er­schei­nen
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Hansestadt Rostock, Standesamt

Na­mens­füh­rung

Ehe­gat­ten kön­nen ei­nen ge­mein­sa­men Ehe­na­men be­stim­men. Dies kann der Ge­burts­na­me oder der Fa­mi­li­en­na­me (z.B. aus ei­ner Vor­ehe) ei­nes der bei­den Part­ner sein. Wenn bei der Ehe­schlie­ßung kein ge­mein­sa­mer Na­me be­stimmt wur­de, kann auch noch spä­ter - wäh­rend des Be­stehens der Ehe - von bei­den Part­nern ei­ne ent­spre­chen­de Er­klä­rung im Stan­des­amt ab­ge­ge­ben wer­den.
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Hei­ra­ten im Aus­land - Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis

Ei­ne Ehe ist wird nach den im Ehe­schlie­ßungs­land gel­ten­den Be­stim­mun­gen ge­schlos­sen. In­for­ma­tio­nen über die er­for­der­li­chen Do­ku­men­te er­hal­ten Sie von der ehe­schlie­ßen­den Be­hör­de im Aus­land, der aus­län­di­schen Ver­tre­tung in Deutsch­land oder der deut­schen Ver­tre­tung im Aus­land.

In ei­ni­gen Län­dern wird zur Hei­rat ein Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis ver­langt.
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Um­wand­lung von Le­bens­part­ner­schaf­ten

Seit dem 01.10.2017 kön­nen gleich­ge­schlecht­li­che Paa­re in Deutsch­land die Ehe schlie­ßen. Die Be­grün­dung ei­ner gleich­ge­schlecht­li­chen Le­bens­part­ner­schaft ist seit dem nicht mehr mög­lich.
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Luftbild Rostock Stadthafen