Namensführung
Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der Familienname (z.B. aus einer Vorehe) eines der beiden Partner sein. Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Name bestimmt wurde, kann auch noch später - während des Bestehens der Ehe - von beiden Partnern eine entsprechende Erklärung im Standesamt abgegeben werden.
Beispiel: Klaus Müller und Maria Schmidt
- Ehename Müller: Klaus Müller und Maria Müller geb. Schmidt
- Ehename Schmidt: Klaus Schmidt geb. Müller und Maria Schmidt
Der Partner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburts- oder Familiennamen voranstellen oder anfügen. Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann auch später erfolgen. Die Voranstellung oder Anfügung des Namens kann auch während der Ehe rückgängig gemacht werden.
Beispiel wie oben:
- Klaus Müller und Maria Müller-Schmidt
- Klaus Müller und Maria Schmidt-Müller
- Klaus Schmidt-Müller und Maria Schmidt
- Klaus Müller-Schmidt und Maria Schmidt
Die Ehepartner können aber auch ihren bisherigen Namen behalten.