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Heiraten im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis

Eine Ehe ist wird nach den im Eheschließungsland geltenden Bestimmungen geschlossen. Informationen über die erforderlichen Dokumente erhalten Sie von der eheschließenden Behörde im Ausland, der ausländischen Vertretung in Deutschland oder der deutschen Vertretung im Ausland.

In einigen Ländern wird zur Heirat ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen ausländischen Stelle, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille) erforderlich ist.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist beim Wohnsitzstandesamt zu beantragen, bzw. beim Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Für genauere Auskünfte setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.