Home
Na­vi­ga­ti­on

Hei­ra­ten im Aus­land - Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis

Ei­ne Ehe ist wird nach den im Ehe­schlie­ßungs­land gel­ten­den Be­stim­mun­gen ge­schlos­sen. In­for­ma­tio­nen über die er­for­der­li­chen Do­ku­men­te er­hal­ten Sie von der ehe­schlie­ßen­den Be­hör­de im Aus­land, der aus­län­di­schen Ver­tre­tung in Deutsch­land oder der deut­schen Ver­tre­tung im Aus­land.

In ei­ni­gen Län­dern wird zur Hei­rat ein Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis ver­langt. Da­bei han­delt es sich um ei­ne Be­schei­ni­gung des deut­schen Stan­des­amts zur Ehe­schlie­ßung im Aus­land, in dem bei­de Ver­lob­te ge­nannt sind. Es be­schei­nigt, dass nach deut­schem Recht der be­ab­sich­tig­ten Ehe­schlie­ßung kei­ne be­kann­ten Ehe­hin­der­nis­se ent­ge­gen­ste­hen.

Bit­te er­kun­di­gen Sie sich bei der zu­stän­di­gen aus­län­di­schen Stel­le, ob ein Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis ver­langt wird und ob ei­ne Über­be­glau­bi­gung (Le­ga­li­sa­ti­on/Apos­til­le) er­for­der­lich ist.
Das Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis ist beim Wohn­sitz­stan­des­amt zu be­an­tra­gen, bzw. beim Stan­des­amt Ih­res letz­ten Wohn­sit­zes in Deutsch­land.

Für ge­naue­re Aus­künf­te set­zen Sie sich bit­te mit uns in Ver­bin­dung.