Unterlagen zur Eheschließung
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen und Ihrem Personenstand. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Dokumente, die nötig sind (siehe auch Downloads):
- Personalausweise oder Reisepass der anmeldenden Person/en
- Vollmacht, wenn nur ein Partner alleine die Anmeldung vornimmt
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, wenn Sie nicht in Rostock geboren wurden, erhältlich beim Geburtsstandesamt (die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde oder das Stammbuch der Familie reichen nicht aus)
- Geburtsurkunde, wenn Sie in Rostock oder im Ausland geboren wurden
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit der Angabe des Familienstandes, wenn Sie nicht mit Ihrem Hauptwohnsitz in Rostock gemeldet sind, erhältlich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Geburtsurkunden und Vaterschaftsanerkennungen zu den gemeinsamen Kindern
- Sorgerechtsnachweis, sofern gemeinsames Sorgerecht erklärt wurde
- Heiratsurkunde/Familienbuchabschrift der letzten Vorehe mit Vermerk des Ehenamens
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
- Nachweise zu Namensänderungen
- deutsche Übersetzung von allen ausländischen Urkunden (nach ISO-Norm) von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher
Reichen die Urkunden für die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit nicht aus, ist der Standesbeamte/die Standesbeamtin berechtigt weitere Urkunden oder Nachweise einzufordern.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall per Email (ehe@rostock.de) an das Standesamt wenden:
Einer oder beide Verlobte:
- besitzen oder besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- wurden nicht in Deutschland geboren
- wurden im Ausland geschieden