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Unterlagen zur Eheschließung

Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen und Ihrem Personenstand. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Dokumente, die nötig sind (siehe auch Downloads): 

  • Personalausweise oder Reisepass der anmeldenden Person/en
  • Vollmacht, wenn nur ein Partner alleine die Anmeldung vornimmt
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, wenn Sie nicht in Rostock geboren wurden, erhältlich beim Geburtsstandesamt (die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde oder das Stammbuch der Familie reichen nicht aus)
  • Geburtsurkunde, wenn Sie in Rostock oder im Ausland geboren wurden
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit der Angabe des Familienstandes, wenn Sie nicht mit Ihrem Hauptwohnsitz in Rostock gemeldet sind, erhältlich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Geburtsurkunden und Vaterschaftsanerkennungen zu den gemeinsamen Kindern
  • Sorgerechtsnachweis, sofern gemeinsames Sorgerecht erklärt wurde
  • Heiratsurkunde/Familienbuchabschrift der letzten Vorehe mit Vermerk des Ehenamens
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Nachweise zu Namensänderungen
  • deutsche Übersetzung von allen ausländischen Urkunden (nach ISO-Norm) von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher

Reichen die Urkunden für die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit nicht aus, ist der Standesbeamte/die Standesbeamtin berechtigt weitere Urkunden oder Nachweise einzufordern.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall per Email (ehe@rostock.de) an das Standesamt wenden:

Einer oder beide Verlobte:

  • besitzen oder besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • wurden nicht in Deutschland geboren
  • wurden im Ausland geschieden