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Anzeige der Geburt

Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.

Die Geburt Ihres Kindes wird vom Krankenhaus innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt angezeigt. Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie schnellstmöglich.

Bitte nehmen Sie selbst frühestens 10 Tage nach der Geburt Ihres Kindes mit uns Kontakt auf.

Ist eine vertrauliche Geburt geplant, so wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.

Fand die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, statt sondern zu Hause (Hausgeburt), muss ein sorgeberechtigter Elternteil die Geburt schriftlich oder persönlich (Bitte vorher Termin vereinbaren!) beim Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, angezeigt werden. Ist das Kind tot zur Welt gekommen, so muss die Geburt innerhalb von drei Tagen angezeigt werden. 

 

Kontakt

für Eltern ohne Auslandsbezug

per E-Mail:        neugeborene@rostock.de (bitte Telefonnummer mit angeben)

per Telefon:      0381 / 381 – 1480

                          0381 / 381 – 1481 (mit Anrufbeantworter)

für Eltern mit Auslandsbezug

per E-Mail:        geburten@rostock.de (bitte Telefonnummer mit angeben)

per Telefon:      0381 / 381 – 1474 (mit Anrufbeantworter)

Das Standesamt arbeitet ausschließlich mit Terminvereinbarungen.

Bitte buchen Sie einen Termin über die Online-Terminvergabe.

 

Kosten und Gebühren

Sie erhalten einmalig drei kostenlose Geburtsurkunden für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Diese müssen im Original bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Zusätzlich erhalten Sie gebührenpflichtige Geburtsurkunden je nach Bestellung:

für die 1. Urkunde 15,00 Euro jede weitere Urkunde 7,50 Euro
für die 1. mehrsprachige Urkunde 15,00 Euro jede weitere Urkunde 7,50 Euro
Erklärung zur Namenserteilung 35,00 Euro
Einwurf-Einschreiben 4,15 Euro

 Allgemeine Hinweise sowie die notwendigen Unterlagen zur Anzeige der Geburt finden Sie unter Downloads.