Vaterschaftsanerkennung
Sind Sie zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet, gelten Sie nach deutschem Recht in der Regel automatisch als Vater des Kindes. Dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind, aber als dessen Vater anerkannt sein wollen, können Sie eine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Gegebenenfalls kann eine Vaterschaftsanerkennung auch notwendig sein, wenn innerhalb Ihres Vater-Kind-Verhältnisses das Recht eines anderen Landes gilt.
Wenn Sie eine Vaterschaft anerkennen möchten, müssen Sie dies vor der zuständigen Stelle erklären. Die zuständige Stelle beurkundet Ihre Vaterschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen öffentlich.
Wenn Sie zeitgleich mit der Vaterschaftsanerkennung auch die gemeinsame Sorge erklären möchten, können Sie diese beiden Erklärungen auch gemeinsam beim Jugendamt abgeben.
Bitte buchen Sie zur Vaterschaftsanerkennung einen Termin über die Online-Terminvergabe.