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Nachnamen bei nicht gemeinsamen Ehenamen

Welchen Familiennamen bekommt das Kind?

Wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen:

Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder wenn Sie als unverheiratete Eltern aufgrund einer offiziellen Erklärung nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihren Nachwuchs ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Sprössling den Familienamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll.

Wenn sich Eltern dabei für ihr erstes gemeinsames Kind festgelegt haben, haben sie damit auch entschieden, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Familiennamen erhalten werden.

Sollte es vorkommen, dass Eltern sich nicht auf einen Namen für ihr Kind einigen können, überträgt das Familiengericht diese Entscheidung einem der beiden Elternteile.

Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für Ihr Kind haben, erhält Ihr Kind automatisch den Familiennamen, den Sie selbst zum Zeitpunkt der Geburt führen.

Als allein sorgeberechtigte Mutter können Sie jedoch auch veranlassen, dass das Kind den Familiennamen des (noch) nicht sorgeberechtigten Vaters bekommt. Der Vater muss dafür die Vaterschaft wirksam anerkannt haben und er muss damit einverstanden sein, dass sein Nachwuchs seinen Namen führt.

Wenn Sie später mit dem Vater des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht begründen - entweder indem Sie beide heiraten oder indem Sie eine entsprechende Sorgerechtserklärung abgeben - können Sie innerhalb von drei Monaten den Geburtsnamen des Kindes noch einmal neu bestimmen.