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Na­vi­ga­ti­on

Nach­na­men bei ge­mein­sa­men Ehe­na­men

Wel­chen Fa­mi­li­en­na­men be­kommt das Kind?

Wenn Sie ei­nen ge­mein­sa­men Ehe­na­men füh­ren:

Wenn Sie als ver­hei­ra­te­te El­tern zum Zeit­punkt der Ge­burt Ih­res Kin­des ei­nen ge­mein­sa­men Ehe­na­men füh­ren, be­kommt auch Ihr Nach­wuchs im All­ge­mei­nen au­to­ma­tisch die­sen Ehe­na­men. Ei­ne wei­te­re Er­klä­rung ist da­für nicht er­for­der­lich.

Bei un­ter­schied­li­chen Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten der El­tern kann es aber sein, dass die­se all­ge­mei­ne Re­gel nicht zum Zu­ge kommt.

Wenn bei Ih­nen das Recht ver­schie­de­ner Staa­ten zu be­ach­ten ist, set­zen Sie sich am bes­ten mög­lichst früh per­sön­lich oder te­le­fo­nisch mit uns in Ver­bin­dung, da­mit wir be­spre­chen kön­nen, wie wir auch Ih­nen schnell zu Ge­burts­ur­kun­den für Ihr Ba­by ver­hel­fen.