Stand: 06.08.2026, 07:27:21 Uhr
Glossar
Gerade am Anfang sind viele Begriffe neu. Einige, die Ihnen begegnen werden, haben wir für Sie zusammengestellt:
Abtretungserklärung
Eine Abtretungserklärung ist ein Formular, mit dem Pflegebedürftige einer anderen Person erlauben, den Entlastungsbetrag mit der Pflegeversicherung abzurechnen, z.B. Helferkreise, Haushaltshilfe.
Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Mitarbeiter helfen zum Beispiel beim Aufstehen, Waschen oder bei der Einnahme von Medikamenten.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Diese Angebote sind einfach zu erreichen (niedrigschwellig), sie helfen Pflegebedürftigen und Angehörigen. Sie finden entsprechende Anbieter z.B. unter dem Begriff „Alltagshelfer“. So können Betreuung, Haushaltshilfe oder Begleitung zu Terminen privat gezahlt oder durch den Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Aufsuchender (Senioren-)Dienst
Nicht überall gibt es diesen kostenfreien Dienst. Er richtet sich an Ältere, die von sich aus schwer Hilfsangebote erreichen/wahrnehmen können. Mitarbeitende kommen nach Hause, beraten, suchen Unterstützungsangebote und versuchen, soziale Isolation zu verhindern. Ähnliches bietet häufig auch der Sozialpsychiatrische Dienst.
Begutachtung
Die Begutachtung bestimmt, ob die betroffene Person einen Pflegegrad benötigt. Ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) kommt für die Begutachtung nach Hause. Der MD entscheidet über eine Einstufung des Pflegegrads und wie viel Leistungsanspruch dementsprechend der betroffenen Person zusteht.
Behinderung
Eine Behinderung ist eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit eines Menschen. Er oder sie braucht unterschiedliche Arten der Unterstützung, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Zum Beispiel spezielle Wohnungen, Hilfsmittel oder Vergünstigungen. Mit einer Demenzdiagnose sind Sie berechtigt, einen Behindertenausweis zu beantragen.
Betreuungsverein
Ein Betreuungsverein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Menschen (Betreuer). Der Betreuungsverein ist von der zuständigen Behörde (Betreuungsgericht) anerkannt. Er kann die rechtliche Vertretung von zu pflegender Person übernehmen. Die Voraussetzung ist, dass die Person wegen einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder schweren körperlichen Behinderung die persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Der Betreuungsverein kann Entscheidungen in diesen Lebensbereichen übernehmen: Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Rechtsangelegenheiten, Postangelegenheiten
Es ist ein gutes Mittel, um Angehörige zu entlasten.
Betreuungsvollmacht
Durch eine Betreuungsvollmacht kann ein Mensch schon im Voraus festlegen, welche Person das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Eine Betreuung wird gebraucht, wenn die Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen für das eigene Leben zutreffen.
Eigenanteil
Der Eigenanteil ist der Anteil der Kosten, den die Pflegebedürftigen selbst tragen müssen, zum Beispiel für das Wohnen im Pflegeheim. Er wird auch Selbstbehalt genannt.
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ist eine staatliche Sozialleistung. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder den von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Einschränkungen zu mildern und am Leben teilzuhaben. Hierzu werden verschiedene Hilfen in verschiedenen Bereichen vom Staat bezahlt. Um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, können z.B. diese Hilfen genutzt werden: Einkaufen, Kochen, Waschen, Saubermachen Besuch von Freunden, Planung eines Umzuges, Kino- oder Konzertbesuche, Mitwirken in einem Chor, Urlaub, Schwimmbadbesuch
Entlastungsbetrag
Wer einen Pflegegrad hat (1-5) kann den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Der Betrag kann zweckgebunden bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden und für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden (z.B. Betreuungsdienst, Hilfe im Haushalt, Nachbarschaftshilfe).
Ergotherapie
Bei der Ergotherapie werden Menschen behandelt, die in ihrem Alltag eingeschränkt sind Mit den Übungen soll die Selbständigkeit im Alltag verbessert oder erhalten werden.
Gedächtnissprechstunde
Bei der Gedächtnissprechstunde wird im Krankenhaus untersucht und diagnostiziert ob und an welcher Form der Demenz man erkrankt ist. Nach umfangreichen Untersuchungen werden Behandlungspläne erstellt. Sie wird auch Demenzsprechstunde oder-ambulanz genannt.
Gesetzliche Betreuung
Gesetzliche Betreuungspersonen unterstützen Menschen, wenn sie sich selbst nicht mehr allein um ihr Leben kümmern können. Siehe „Betreuer“. Eine gesetzliche Betreuungsperson wird vom Gericht bestimmt und kann ein Angehöriger sein oder auch eine fremde Person. Sie müssen stets im Sinne des Betreuten handeln und werden vom Gericht überprüft.
Helferkreis
Eine Gruppe Ehrenamtlicher und Fachkräften, die im Alltag unterstützt. Sie sind speziell für Demenz geschult und kommen z.B. nach Hause und leisten Gesellschaft. Ebenso finden Gruppenangebote statt, die wahrgenommen werden können. Diese Unterstützung kann über die Pflegekasse bezahlt werden.
Hilfsmittel
Hilfsmittel unterstützen den Alltag., z.B. ein Rollstuhl, ein Pflegebett, ein Mundschutz. Hilfsmittel können bei der Pflegekasse ausgeliehen werden. Wenn man Hilfsmittel selbst kauft, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein zeitlich begrenzter Zeitraum, in dem Menschen mit Pflegebedarf in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden können. Sie wird vor allem dann in Anspruch genommen, wenn die Pflegeperson die Pflege für einen kurzen Zeitraum nicht übernehmen kann.
Logopädie
Logopädie ist Sprach- und Stimmtherapie. Es werden die Stimme und die Sprache trainiert, zum Beispiel auch nach einem Schlaganfall, wenn die Sprache beeinträchtigt ist. Für Menschen mit Demenz kann eine frühzeitige Behandlung entscheidend sein, um Schluckstörungen vorzubeugen.
Nachbarschaftshilfe
Die Nachbarschaftshilfe ist eine Angebotsart zur Unterstützung im Alltag. Sie ist eine ehrenamtliche Unterstützung von Nachbarn oder Freunden. Nachbarschaftshelfer kennen den Menschen, den sie unterstützen persönlich. Sie haben deshalb einen persönlichen Bezug zueinander.
Palliativpflege
Menschen, die nicht mehr geheilt werden können, bekommen Palliativpflege. Sie soll das Leben bis zum Tod erleichtern.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein Dokument. In dem Dokument steht der Wunsch der Behandlung, wenn die erkrankte Person nicht mehr selbst sprechen oder Entscheidungen treffen kann.
Pflegegeld
Das Pflegegeld bekommt ein Mensch ab Pflegegrad 2, wenn er von pflegenden Angehörigen versorgt wird. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.
Pflegegrad
Wenn ein Mensch dauerhaft Unterstützung braucht, bekommt er einen Pflegegrad (PG). Die Leistungen der Pflegeversicherung ist abhängig von der Höhe des Grades. Dieser zeigt, wie viel Hilfe im Alltag für ein selbstbestimmtes Leben nötig ist. Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ist…
PG 1: gering PG 2: erheblich PG 3: schwer PG 4: sehr schwer PG 5: sehr schwer mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Pflegestützpunkt
Bietet eine neutrale kostenlose Beratung rund um Pflege, Versorgung und Hilfen. Mitarbeitende beraten zu Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen bei Anträgen.
Physiotherapie
Physiotherapie ist der Oberbegriff für Krankengymnastik oder manuelle Therapie. Physiotherapie wird von Ärzten verordnet und soll die körperliche Beweglichkeit wieder herstellen.
Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
Eine PIA ist eine spezialisierte ambulante Einrichtung für Menschen mit schweren oder chronischen psychischen Erkrankungen. Sie wird genutzt, wenn kurzfristig keine passende fachärztliche Hilfe verfügbar ist, nach Klinikaufenthalten eine lückenlose Weiterbehandlung nötig ist oder akute Krisen besondere Stabilität erfordern. Die PIA bietet Diagnostik, Therapie, Beratung und sozialarbeiterische Unterstützung und hilft, Rückfälle sowie stationäre Aufenthalte zu vermeiden.
Sozialdienst
Der Sozialdienst ist eine Abteilung im Krankenhaus. Sie kümmert sich um die Versorgung der Patienten nach der Entlassung.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Ist eine Beratungsstelle der Stadt oder des Landkreises für Menschen mit psychischen/seelischen Erkrankungen. Sie bietet kostenlose Beratung, Krisenintervention, Hausbesuche, Hilfe mit Behördenfragen.
Tagespflege
Die Tagespflege ergänzt die Versorgung zu Hause. Pflegebedürftige werden in einer Tagespflege tagsüber betreut.
Teilhabe
Die Teilhabe ist die Möglichkeit, dass jeder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann und das eigene Leben selbst gestaltet.
Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege ist die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Zum Beispiel ist die Tagespflege eine teilstationäre Pflege, weil hier nur tagsüber betreut wird und die betreuten Personen noch zuhause leben.
Übergangspflege
Menschen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden sollen, benötigen häufig auch nach der Behandlung Unterstützung bei der Pflege. Wenn diese zuhause oder in einer Einrichtung nicht verfügbar ist, haben sie Anspruch auf die sogenannte Übergangspflege. Dadurch können sie auch nach abgeschlossener Behandlung noch bis zu 10 Tage im Krankenhaus bleiben.
Urlaub von der Pflege
Urlaub von der Pflege heißt die Leistung, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen und Zeit für sich selbst nehmen möchten. Der Alltag kann für Pflegepersonen sehr belastend sein und deshalb kann Urlaub von der Pflege genommen werden. Es gibt auch Kuren für pflegende Angehörige.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Wenn die Pflegeperson nicht pflegen kann, zum Beispiel weil sie im Urlaub oder krank ist, kann Geld für eine Ersatzperson aus der Verhinderungspflege genommen werden.
Versorgungsamt
Bei dem Versorgungsamt wird der Schwerbehindertenausweis beantragt. Das Amt legt fest, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist.
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Person, die für einen selbst in einer Notsituation Entscheidungen trifft, wenn man selbst es nicht mehr kann.
Wohnraumanpassung
Wohnraumanpassung bedeutet, dass die Wohnung umgebaut werden muss, damit der Alltag in der eigenen Wohnung weiter möglich ist. Dazu gehören z.B. die Beseitigung von Türschwellen, Badumbau, Einbau von Sicherheits- und Meldesystemen. Von der Pflegeversicherung kann man dafür finanzielle Unterstützung bekommen.
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