Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Die Urkunden darüber erhalten Sie nur bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
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