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Stand: 21.09.2023, 15:45:39 Uhr

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Flächenerweiterung des Hafens Rostock.

Der Hafen Rostock stellt sich konsequent für die Zukunft auf. Er möchte sich weiter zu einer Plattform für Innovationen entwickeln, die den effizienten Umschlag von Gütern mit der Ansiedlung von wertschöpfender Industrie und Logistik sowie von nachhaltiger Energiewirtschaft verbindet. Für diesen Wandel braucht der Hafen eine vorausschauende Flächenvorsorge. Nur so kann der Hafen seine Funktion als Motor für eine positive Wirtschaftsentwicklung in Rostock und der Region bewahren.

Der Bedarf für eine Erweiterung des Hafens speist sich aus mehreren Quellen: zu einem kleineren Teil aus dem prognostizierten Umschlagswachstum, zum überwiegenden Teil aus Ansiedlungsanfragen von Unternehmen. Ein Beispiel: Kam es in Rostock zwischen 2013 und 2016 pro Jahr im Durchschnitt zu Anfragen für 38 Hektar Fläche, steigerte sich diese Zahl im Zeitraum von 2018 bis 2021 auf 107 Hektar per annum. Wenn diese Entwicklung auch konjunkturabhängig ist, ergibt sich für die Zukunft daraus ein kumulierter Flächenbedarf von über 340 Hektar im Jahr 2030 und über 700 Hektar im Jahr 2040.

Hinzu kommt: Rostock ist im Vergleich mit den anderen Ostseehäfen unterproportional mit Flächen ausgestattet – andere Hafenstandorte weisen eine deutlich höhere Flächenbevorratung auf. Eine Wettbewerbsanalyse von ROSTOCK PORT ergab jüngst, dass die befragten Häfen im Ostseeraum über knapp 50 Prozent Erweiterungsfläche im Vergleich zur bestehenden Hafenfläche verfügen. Das ist deutlich mehr als in Rostock, wo kaum noch Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen – und Anfragen von interessanten Unternehmen, beispielsweise aus der Wasserstoffwirtschaft, in der Vergangenheit u.a. wegen fehlender knapper Flächen negativ beschieden werden mussten.

ROSTOCK PORT hat sich bisher bemüht, neue Ansiedlungen durch die Optimierung von Flächen im bestehenden Areal des Überseehafens möglich zu machen. Diese interne Optimierung wird auch in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen, jedoch stößt diese Entwicklung nach innen spürbar an Grenzen – insbesondere, wenn es um die Ansiedlung von wertschöpfungsintensiver Industrie mit guten Arbeitsplätzen geht. Dafür braucht Rostock in Zukunft externe Erweiterungsflächen. Diese sollen perspektivisch in den Erweiterungsgebieten Ost (215 Hektar) und West (160 Hektar) vorgehalten werden.

Häfen haben viele Funktionen. Sie sind Umschlagsorte für Güter und Waren, gleichzeitig aber auch attraktive Standorte für die Ansiedlung von Industrie, Gewerbe und Logistik – so etwa in Hamburg, Antwerpen oder Danzig. Viele Unternehmen möchten von der Nähe zur Kaikante profitieren, um den Verkehrsträgerwechsel im Hafen für eine Weiterverarbeitung von Rohstoffen und Waren zu nutzen. Die unmittelbare Nähe zum seeschifftiefen Wasser ist für viele Unternehmen mithin ein Standortvorteil. Diese Chancen können und sollten Hafenstandorte ergreife, da gerade diese Ansiedlungen erhebliche wirtschaftliche Effekte generieren – sie sind mittlerweile sogar höher als bei der Umschlagfunktion.

Beschleunigt wird diese Nachfrage durch den Trend zu größer werdenden Produktmaßen in der Industrie, die eine Produktion direkt an der Kaikante erfordern. Prominenente Beispiele im Rostocker Hafen sind unter anderen EEW und Liebherr, die erhebliche Kostenvorteile generieren, wenn ihre Industrieprodukte nicht mehr in Einzelteile für den Transport zu Kunden zerlegt werden müssen, sondern in einem Stück auf das Seeschiff verladen werden können.

Auch zeigt sich: Die Standortattraktivität von Rostock beruhte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf der Verfügbarkeit von kaikantennahen Industrie- und Gewerbeflächen. ROSTOCK PORT erfasst seit vielen Jahren die wirtschaftlichen Effekte der Hafenaktivitäten. Die positive Entwicklung bei der Anzahl der Arbeitsplätze und beim Steueraufkommen ergibt sich nahezu ausschließlich aus der Industrie- und Logistikfunktion des Hafens und den ihr zuzuordnenden Unternehmensansiedlungen.

Viele Unternehmen, insbesondere in der Industrie, profitieren somit von der Nähe zu seeschifftiefem Wasser. Sie würden sich nicht an anderen Standorten im Hinterland ansiedeln. Das zeigt auch die Situation  in Industriegebieten mit flexiblen Emissionskontingenten und direktem Autobahnanschluss im Landesinnern. Sie werden aktuell nicht ausreichend nachgefragt, da sie – ohne Nähe zur Kaikante – im europaweiten Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen weniger attraktiv sind.

Kurzfristig müssen Lösungen für die einzelnen Unternehmen und ihre Beschäftigten in Rostock gefunden werden. Dabei unterstützt der Hafen Rostock gerne. Im Fall der MV Werften gibt es beispielsweise Interessenten für den Bau von Konverterplattformen für die Offshore-Windbranche. Bei der Diskussion um die Erweiterungsflächen für den Hafen geht es hingegen um etwas Anderes: um eine Flächenvorsorge für die kommenden Jahrzehnte, für die es kompakte und flexibel planbare Flächen braucht. Denn: Rostock muss jetzt die Weichen dafür stellen, dass auch in Zukunft gut bezahlte Industriearbeitsplätze in der Stadt erhalten bleiben – auch für die kommende Generation. Mecklenburg-Vorpommern hat mit 12,8 Prozent die niedrigste Quote an Industriearbeitsplätzen in ganz Deutschland. Rostock kann das ändern – mit dem Hafen als Motor für mehr Wertschöpfung vor Ort.

Im aktuellen Regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP) sind die Erweiterungsgebiete Ost und West bereits seit 2011 als Vorbehaltsgebiete festgelegt. Die Verbandsversammlung des Planungsverbands Region Rostock hat am 7. Dezember 2021 beschlossen, für die Erweiterungsflächen Ost und West den Status von Vorrangflächen anzustreben. Vorrang ist ein Begriff aus der Raumplanung. Er bezeichnet Flächen, die für einen von der Allgemeinheit als wichtig erachteten Zweck vorgesehen sind. Im Falle der Hafenerweiterungsflächen bedeutet das: Flächen wären an dieser Stelle für den Umschlag von Gütern oder für die Ansiedlung von hafenaffiner Industrie oder Logistik prioritär vorgesehen. Andere Nutzungen – wie etwa neue Wohnbebauung über den jetzigen Bestand hinaus – wären auf diesen Flächen in Zukunft ausgeschlossen.

Die Untersuchung der Erweiterungsflächen befindet sich noch in einer frühen Phase. Jedoch sind in den vergangenen zehn Jahren unterschiedlichste Gutachten und Raumkonzepte im Umfeld des Überseehafens erstellt worden. Zuletzt ermittelte das Seehafengutachten im Zeitraum von 2015 bis 2020 verschiedene Varianten für eine Flächenerweiterung des Hafens und betrachtete deren Auswirkungen. Das Seehafengutachten machte deutlich, dass eine Flächenerweiterung möglich ist, jedoch hohe gesetzliche Hürden aufweist und sehr umsichtig erfolgen müsste. Eingriffe in Natur-, Ufer- und Gewässerflächen bedürfen sehr wahrscheinlich einer Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben des strengen Gewässer- und Artenschutzrechts der Europäischen Union, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie. Auch stünden die Planer in der Pflicht, die Inanspruchnahme von Flächen umfangreich auszugleichen – etwa durch die Wiedervernässung von Mooren an anderer Stelle in der Region oder das Angebot alternativer Grundstücke und Bauplätze für Anwohner. Gleichzeitig besteht ein hohes öffentliches Interesse für die von der öffentlichen Hand angestrebte Flächenvorsorge.

Die Erweiterungsgebiete Ost und West sind derzeit lediglich eine Flächenkulisse, über die entschieden werden muss, ob sie als Vorranggebiete in das Regionale Raumentwicklungsprogramm und in den Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Rostock aufgenommen werden. Aktuell geht es in der Debatte also um eine Vorrangstellung von Flächen, nicht um deren konkrete Überplanung. Erst wenn die Erweiterungsflächen formal in das RREP und in den FNP aufgenommen worden sind – mit einer abschließenden Entscheidung ist nach aktuellem Stand frühestens im Jahr 2026 zu rechnen – können sie konkret erschlossen und beplant werden.

Die Hansestadt Rostock und der Planungsverband Region Rostock werden der Öffentlichkeit unterschiedlichste Möglichkeiten geben, ihre Hinweise und Positionen in die Verfahren einzubringen – über mehrere Phasen der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung hinweg. Zusätzlich begleitet das Hafenforum, das sich aus Kritikern und Befürwortern einer Flächenerweiterung zusammensetzt, den Prozess der Hafenentwicklung in Rostock seit vielen Jahren sehr aufmerksam. In diesem konsultierenden Gremium sind die bisherigen Gutachten transparent vorgestellt und diskutiert worden. Das Hafenforum hat u.a. dazu beigetragen, dass das Untersuchungsdesign des Seehafengutachtens deutlich erweitert worden war. In den kommenden Monaten beabsichtigen die Hansestadt Rostock und ROSTOCK PORT, darüber hinaus, das offene Gespräch mit den Rostockerinnen und Rostockern im Rahmen von unterschiedlichsten Dialogformaten zu suchen, um ihre Ideen für einen Zukunftshafen aufzunehmen und zu diskutieren.

Die Hafenentwicklung ist ein vielschichtiges Thema mit unterschiedlichen Akteur:innen und Zuständigkeiten auf Kommunal-, Regional- und Landesebene.

Neben ROSTOCK PORT als Betreibergesellschaft für die Hafen-Infrastruktur ist auch der Planungsverband Region Rostock beteiligt. Der Planungsverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, dem Landkreis Rostock sowie den Mittelzentren Bad Doberan, Barlachstadt Güstrow und Bergringstadt Teterow. Außerdem sind das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Amt für Stadtplanung der Stadt Rostock involviert.

Die Kernaufgabe des regionalen Planungsverbandes ist die Aufstellung und Änderung des Regionalplans, der wiederum ein Instrument zur Umsetzung des Landesentwicklungsplans ist. Für den Rostocker Hafen bedeutet das konkret, dass sich der Verband mit der Frage auseinandersetzt, ob die Erweiterungsflächen Ost und West mit dem Status von Vorrangflächen in den Regionalplan aufgenommen werden sollen.

Die Rostock Port GmbH ist im Eigentum der Stadt Rostock und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie besitzt Grund und Boden im Hafen inklusive der Kaianlagen und Wasserflächen. Demnach ist sie verpflichtet, die Flächen stetig so weiterzuentwickeln, dass sie den sich wandelnden Anforderungen der Wirtschaft und des Tourismus gerecht werden.

Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, aber auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Weiterentwicklung des Hafens von zentraler Bedeutung für die Wirtschaftskraft und Versorgungssicherheit. Die Rostocker Bürgerschaft kann in letzter Konsequenz eine Umsetzung der beiden Erweiterungsflächen West und Ost mit den entsprechenden Mehrheiten beschließen.

Im Frühjahr 2022 haben der Regionale Planungsverband Rostock und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock das Seehafengutachten zu den möglichen Erweiterungsflächen veröffentlicht. Dieses gilt als Entscheidungsgrundlage für einen Richtungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms. Ziel ist es, die Gebiete vom Status eines Vorbehalts- in den eines Vorranggebietes zu erheben. Außerdem plant die Stadt Rostock die Erweiterungsflächen in die Aktualisierung des Flächennutzungsplans („Zukunftsplan“) als Sondergebiet Hafen aufzunehmen.

Die Planungen stehen also ganz am Anfang, Vertreter:innen der Stadtgesellschaft können sich in formellen und informellen Beteiligungsformaten einbringen.

Die Entwicklungsgebiete West und Ost gelten derzeit als Vorbehaltsgebiete für die Hafenerweiterung. Bei einer Abwägung wie diese Flächen genutzt werden sollen, würde die Funktion “Hafenerweiterung” priorisiert betrachtet. Zu diesem Zeitpunkt können die Gebiete aber noch anderen Funktionen zugeordnet werden.

Sobald beide Flächen jedoch als Vorranggebiet eingestuft sind, sind sie einer bestimmten Funktion zugeordnet. Jene Funktion schließt dann all jene Funktionsmöglichkeiten aus, die mit ihr nicht vereinbar sind. In den detaillierten Planungen auf lokaler Ebene gibt es noch Spielraum für die konkrete Ausgestaltung, grundsätzlich ist die Flächenfunktion dann jedoch definiert.

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch keine detailscharfen Flächenplanungen. Daher sind auch noch keine konkreten Ausgleichsmaßnahmen vorgestellt worden. In den Untersuchungen zum Seehafengutachten sind jedoch unterschiedliche Belange von Umwelt und Natur einbezogen worden. Es flossen außerdem Anregungen zum Untersuchungsrahmen von Naturschutzverbänden ein. Das Gutachten weist außerdem darauf hin, dass Vorhabenträger:innen die Inanspruchnahme der Flächen vorausschauend, sehr umsichtig und umfangreich ausgleichen müssen. Es sensibilisiert für die besondere Bedeutung des Umweltschutzes in der Planungsregion und liefert zudem erste, konkrete Vorschläge.

So könne beispielsweise der Peezer Bach um einen Kilometer nach Norden verlegt werden. Er würde  seine Länge von 3,4 Kilometern beibehalten und durch verschiedene Maßnahmen seinen naturnahen Bachlauf mit vielfältigen Habitatfunktionen erhalten.

Im anstehenden Beteiligungsprozess zu den Entwicklungsgebieten West und Ost werden die Bürger:innen und Anwohner:innen verschiedene Möglichkeiten haben, ihre Hinweise und Anregungen einzubringen. Dies erfolgt in mehreren Phasen der formalen und informellen Öffentlichkeitsbeteiligung in den kommenden Jahren. In der Vergangenheit trafen sich ausgewählte Vertreter:innen der Stadtgesellschaft im Hafenforum, um über die Flächenvorsorge zu diskutieren. Derzeit gibt es konkrete Überlegungen jenes Forum in einen Hafenbeirat zu überführen, der in neuer Besetzung mehr Raum für Bürger:innen bieten soll, um sich einzubringen und zu informieren.

Bei der Festlegung der Vorrangflächen geht es im Unterschied zu der brandaktuellen Problemlage der Rettung vorhandener industrieller Arbeitsplätze um eine Flächenvorsorge und damit um die Industriearbeitsplätze für die kommenden Jahrzehnte, für die es kompakte und flexibel planbare Flächen braucht. Denn: Rostock muss jetzt die Weichen dafür stellen, dass auch in Zukunft gut bezahlte Industriearbeitsplätze in der Stadt entwickelt werden können – auch für die kommende Generation. Mecklenburg-Vorpommern hat mit 12,8 Prozent die niedrigste Quote an Industriearbeitsplätzen in ganz Deutschland. Rostock kann das ändern – mit dem Hafen als Motor für mehr Wertschöpfung vor Ort. Unabhängig davon gibt es immer wieder Entwicklungen innerhalb des Hafens, die zu neuen Ansiedlungen, Umnutzungen oder internen Erweiterungen führen. Dies eröffnet kurzfristig Möglichkeiten, ist jedoch keine Grundlage für eine langfristig planbare Hafen- und Wirtschaftsentwicklung.

Hier finden Sie Informationen zum Ölhafen-Ausbau sowie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Moore.