Home
Navigation

Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungs-Programmes – Kapitel Stadt-Umland-Raum

Meldung vom 25.06.2018

Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Rostock vom 25.06.2018

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock vom August 2011 enthält die Abgrenzung des Stadt-Umland-Raumes entsprechend Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2005 sowie Regelungen zur Wohnbauentwicklung in Kommunen ohne zentralörtlichen Status. Mit der am 05. Juni 2018 durch die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock beschlossenen Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms soll eine Anpassung der Abgrenzung des Stadt-Umland-Raumes Rostock gemäß Landesraumentwicklungsprogramm M-V vom Juni 2016 erfolgen sowie eine Neuregelung zum Wohnungsbau für die Gemeinden im Stadt-Umland-Raum Rostock in Anlehnung an die Programmsätze 4.2 (2) Satz 1 bzw. 4.2 (3) im Landesraumentwicklungsprogramm M-V vorgenommen werden. Die hiermit angekündigte Auslegung dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist.

Der erste Entwurf liegt im Zeitraum vom 09. Juli bis zum 03. September 2018 öffentlich aus:

  • in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Region Rostock, Raum 1032, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock,
  • in der Kreisverwaltung des Landkreises Rostock, Außenstelle: Haus I, Zimmer D.11 Raum 3.318, August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan,
  • im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hansestadt Rostock (1. OG, Raum 218), Neuer Markt 3, 18055 Rostock
  • in den Amtsverwaltungen Bad Doberan-Land, Warnow-West, Carbäk und Rostocker Heide sowie der Verwaltung der amtsfreien Gemeinde Dummerstorf.

Die Einsichtnahme ist zu den örtlichen Öffnungszeiten möglich.

Während der Auslegungsfrist kann der Entwurf auch im Internet heruntergeladen bzw. eingesehen werden unter:

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 03.09.2018 abgegeben werden:

  • per Brief an den Planungsverband Region Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock,
  • per E-Mail an beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de,
  • per Online-Formular unter www.raumordnung-mv.de,
  • schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) überall dort, wo der Entwurf ausliegt.

Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Raumordnungsgesetz §9 Abs. 1).

gez. Roland Methling
Vorsitzender des Planungsverbandes