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Fragen zu neuen Heizungen – Amt für Umwelt- und Klimaschutz berät

Pressemitteilung vom 18.01.2024 - Umwelt und Gesellschaft

Mit Beginn des Jahres 2024 traten das neue Gebäudeenergiegesetzes sowie das Gesetz zur Wärmeplanung in Kraft. Aber was bedeutet das für die Rostockerinnen und Rostocker und ihre Heizungen? Das Wichtigste zuerst: Als eine der ersten Kommunen in Deutschland hatte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits 2022 einen Wärmeplan entwickelt. Er zeigt den Weg auf, um weite Teile Rostocks mit Wärme zu versorgen. Dazu soll das Fernwärmenetz deutlich ausgebaut werden. Wer an das Fernwärmenetz angeschlossen ist und Fernwärme bezieht, erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine neue Heizungsanlage einbauen zulassen, muss ab diesem Jahr zunächst prüfen, ob das Haus innerhalb der nächsten drei Jahre mit der Fernwärme versorgt werden könnte. Entsprechend der Fernwärmesatzung sind Neubauten innerhalb des Netzgebietes an das Fernwärmenetz anzuschließen. Damit haben Bauherr*innen und Immobilienentwickler*innen die Chance, umweltfreundliche Energiequellen zu nutzen.

Für potenzielle Bauherr*innen außerhalb des Fernwärmenetzes gibt es jedoch eine klare Empfehlung: Informieren Sie sich bei den Stadtwerken oder im Amt für Umwelt und Klimaschutz, wann die Fernwärme in Ihr Gebiet kommt und wie die Planungen aussehen. 65 Prozent der Wärme müssen aus erneuerbaren Energiequellen stammen, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen.

Bei Fragen oder Problemen wenden sich Ratsuchende bitte an:

Amt für Umwelt- und Klimaschutz 

Andreas Vogt

Sachgebietsleiter Zukunftsaufgaben, Klimaschutz und Energie

Tel. 0381 381-7361, E-Mail: andreas.vogt@rostock.de