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Lärmaktionsplanung: Eisenbahn-Bundesamt startet zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenlärm

Pressemitteilung vom 13.11.2023 - Umwelt und Gesellschaft / Wirtschaft und Verkehr

Am Montag, 20. November 2023, beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Darüber informiert das Amt für Umwelt- und Klimaschutz. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu wird erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internet-Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigegeben.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres wurden insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird dies mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 im Internet unter der Adresse www.eba.bund.de/lap veröffentlicht.

In der Lärmaktionsplanung geht es darum, schädlichen Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen, gesundheitsschädigende Geräuscheinwirkungen zu verhindern oder zu reduzieren. Dabei wird der Fokus auf die Umgebung von Wohngebieten, Krankenhäusern und Schulen sowie ruhige Gebiete, die dem Rückzug und der Erholung dienen sollen, gelegt. Hierfür werden Maßnahmen entwickelt und umgesetzt und die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre evaluiert bzw. aktualisiert.