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Schöffenlisten liegen zur Einsichtnahme aus

Pressemitteilung vom 02.05.2023

Die Listen der Personen, die als Erwachsenenschöffin oder Erwachsenenschöffe sowie als Jugendschöffin oder als Jugendschöffe berufen werden können, liegen in der Zeit vom 22. bis 26 Mai 2023 zur Einsichtnahme aus. Darüber informieren das Rechts- und Vergabeamt sowie das Amt für Soziales und Teilhabe.

Die Liste der Personen für den Erwachsenenbereich liegen im Rechts- und Vergabeamt im Rathaus-Anbau, Neuer Markt 1, Zimmer 4.13, vom 22. bis 25. Mai 2023 zwischen 9 und 15 Uhr sowie am 26. Mai 2023 von 9 bis 12 Uhr aus.

Die Liste der Personen für den Jugendbereich liegt im Amt für Soziales und Teilhabe in der St.-Georg-Straße 109, Haus II, Raum 2.22, am 22., 24. und 25. Mai 2023 von 9 bis 16 Uhr, am 23. Mai 2023 von 9 bis 18 Uhr und am 26. Mai 2023 von 9 bis 12 Uhr aus.

Schriftliche Einsprüche sind innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, möglich.