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Wahlvorschläge für die 8. Rostocker Bürgerschaft einreichen

Pressemitteilung vom 12.12.2023 - Bürgerschaft

Wahlvorschläge für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl zur 8. Rostocker Bürgerschaft können bis zum 26. März 2024, 16 Uhr, eingereicht werden. Darüber informiert jetzt Gemeindewahlleiter Dr. Dirk Zierau mit einer öffentlichen Bekanntmachung, die auch Hinweise auf die Rechtsgrundlagen und Vorschriften zum Inhalt und zur Form der Wahlvorschläge enthält.

Wahlvorschläge können durch persönliche Übergabe beim Fachbereich Wahlen und Bürgeranliegen des Amtes für Bürgerkommunikation und Wahlen im Rathaus oder per Brief eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig der Gemeindewahlleitung zu übergeben, so dass noch mögliche Mängel rechtzeitig behoben werden können.

In die 8. Rostocker Bürgerschaft werden insgesamt 53 Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt in fünf Wahlbereichen. Zum Wahlbereich 1 gehören die Ortsteile Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen, Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen und Groß Klein. Wahlbereich 2 umfasst die Ortsteile Lütten Klein, Evershagen und Schmarl. Der Wahlbereich 3 besteht aus den Ortsteilen Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt und Biestow. Den Wahlbereich 4 bilden die Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Stadtmitte. Zum Wahlbereich 5 zählen Brinckmansdorf, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Dierkow-Neu, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Jürgeshof.

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock